Verkehrsminister Hermann: Wir fokussieren unsere Förderung auf die Lücken der Bundesförderung
Die Nachfrage nach E-Fahrzeugen und dem BW-e-Gutschein ist erfreulich hoch. „Wir haben das Förderziel erreicht: Baden-Württemberg gehört laut Zahlen des Kraftfahrtbundesamtes zu den Spitzenreitern unter den Bundesländern, was die Nachfrage nach E-Fahrzeugen angeht“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. Um weiterhin möglichst viele Fahrzeuge fördern zu können, werden die Förderkonditionen in einem ersten Schritt ab 1. Januar 2021 modifiziert. Gezielt gefördert werden dann nur solche Bereiche, die nicht in der Innovationsprämie des Bundes enthalten sind, also Elektroleichtfahrzeuge und kommunale Beschaffungen. In einem zweiten Schritt ist im Laufe des Frühjahrs 2021 vorgesehen, dass Elektroautos nur dann noch gefördert werden, wenn gleichzeitig eine Photovoltaikanlage genutzt wird.
Die Anpassung ist aufgrund des anspringenden Marktes und des begrenzten Förderbudgets notwendig. „Die im Sommer erhöhte Innovationsprämie des Bundes setzt endlich ausreichend hohe Anreize. Das ermöglicht uns die Chance mit dem BW-e-Gutschein noch gezielter zu fördern“, so Hermann. „Die Entwicklungen im Bereich der Elektromobilität sind hoch dynamisch. Dem passen wir uns an und setzen uns dafür ein, dass auch weiterhin die entsprechenden Fördermittel zur Verfügung gestellt werden“, sagte der Verkehrsminister weiter.
Hintergrundinformationen:
Der BW-e-Gutschein war im Jahr 2018 als ergänzende Förderung zur Bundesförderung mit dem Umweltbonus für gewerblich und gemeinnützig genutzte Fahrzeuge konzipiert worden. Bis Dezember 2020 sind über 10.000 Anträge im BW-e-Gutschein mit einem Fördervolumen von etwa 30 Millionen Euro eingegangen. Eine Hochrechnung auf Grundlage der bereits bewilligten Anträge ergibt, dass durch den BW-e-Gutschein Investitionen in Elektroautos in Höhe von 400 Millionen Euro ausgelöst wurden.
Zum 1. September 2020 hat das Verkehrsministerium eine Anpassung des BW-e-Gutscheins vorgenommen, indem die Förderung von 3.000 Euro auf 1.000 Euro reduziert wurde. Nun wird zum Jahreswechsel eine weitere Anpassung vorgenommen: Ab 01.01.2021 erhalten nur noch Kommunen einen Zuschuss von 1.000 Euro für die Betriebskosten aller Fahrzeugtypen (M1 (bspw. VW ID.3), N1 (bspw. Mercedes eVito Kastenwagen), L6e (bspw. Aixam eCoupe) und L7e (bspw. e.GO Life). Alle weiteren Zielgruppen (Unternehmen, Vereine etc.) erhalten die 1.000 Euro für die Betriebskosten für E-Leichtfahrzeuge (L6e und L7e)
Weitere Informationen zu den detaillierten Förderkriterien sowie zur Antragstellung können jederzeit unter www.elektromobilität-bw.de oder www.l-bank.de/elektrofahrzeug abgerufen werden.