Lärmschutz

Enttäuschung über Haltung des Bundes zum Lärmschutz entlang der A 8

Staatssekretärin Splett zeigt sich enttäuscht von der Weigerung des Bundes, auf der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West lärmmindernden Asphalt einzubauen – Betroffene sollen passiven Lärmschutz bekommen.

Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett, MdL reagiert enttäuscht auf die Weigerung des Bundes auf der A 8 zwischen Karlsbad und Pforzheim-West lärmmindernden Asphalt einzubauen. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) hatte mitgeteilt, dass es den Einbau eines sogenannten lärmmindernden Splittmastixasphalts als freiwillige Leistung auf der Autobahn bei Nöttingen und Darmsbach ablehnt.

„Als Lärmschutzbeauftragte des Landes bedauere ich die Entscheidung des Bundes ausdrücklich. Schließlich haben wir uns in langen Verhandlungen um einen besseren Lärmschutz für die Anwohnerinnen und Anwohner bemüht“, erklärte Staatssekretärin Splett am Freitag, 7. Februar in Stuttgart.

Im Sommer 2013 war festgestellt worden, dass in den schalltechnischen Untersuchungen, die den Planfeststellungsunterlagen zum Ausbau der Autobahn A 8 in diesem Bereich zu Grunde lagen, nicht alle Gebäude ausreichend berücksichtigt waren. Dies hat zur Folge, dass die Grenzwerte bei mehr Gebäuden als im Planfeststellungsbeschluss aufgeführt überschritten werden. Da das damals mit der Lärmuntersuchung beauftragte Ingenieurbüro nicht mehr existiert, kann nicht mehr nachvollzogen werden, weshalb dies seinerzeit geschehen konnte.

Das Land hat sich gegenüber dem Bund für Verbesserungen für die vom Lärm betroffenen Anlieger eingesetzt. Die Idee war, in einem Pilotprojekt auf freiwilliger Basis lärmmindernden Splittmastixasphalt einzusetzen. Obwohl die Lärmabzugswerte für diese Bauweise noch nicht offiziell anerkannt sind, ist die Wirksamkeit bereits belegt. Nach Auffassung des Landes wäre mit diesem Vorschlag eine wünschenswerte Verbesserung vor Ort möglich gewesen.

Leider teilt das Bundesministerium, das bei Bundesfernstraßen solche Entscheidungen treffen und auch die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellen muss, diese Einschätzung nicht. Der Bund verweist unter anderem darauf, dass der Autobahnabschnitt nicht als Pilotstrecke für einen lärmmindernden Splittmastixasphalt geeignet sei. Das Bundesministerium komme den Betroffenen nur insoweit entgegen, dass auch bei den im Planfeststellungsbeschluss nicht hinreichend berücksichtigten Gebäuden passive Lärmschutzmaßnahmen gewährt werden können.

„Trotz dieser schlechten Nachrichten aus Berlin bleibt festzuhalten , dass sich die Lärmsituation insgesamt im Zuge des Ausbaus bei Remchingen verbessern wird“, unterstrich die Staatssekretärin. Denn während die Autobahn bisher nahezu vollständig ohne Lärmschutzmaßnahmen direkt an Nöttingen und Darmsbach entlang führt, würden künftig Lärmschutzwände oder -wälle dafür sorgen, dass die Geräuschentwicklung deutlich reduziert wird.

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