Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann hat heute die Deutsche Bahn an ihre vertraglichen Pflichten erinnert, beim Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21 gegenüber allen Projektpartnern für Kostentransparenz zu sorgen. Die Landesregierung habe die Bahn seit Mai dieses Jahres mehrfach aufgefordert, zum Stand der Kosten und Risiken ausführlich Stellung zu nehmen. „Bis heute hat die Deutsche Bahn unsere Fragen nur mit allgemeinen Äußerungen und ohne Nennung konkreter Zahlen beantwortet“, schreibt Minister Hermann in einem Brief an den Vorstandsvorsitzenden der DB, Dr. Rüdiger Grube. Der Minister fügte hinzu: „Wir erwarten, dass Sie dies in der kommenden Lenkungskreissitzung am 23. September 2011 nachholen.“
Bei der Sitzung des Lenkungskreises an diesem Freitag gibt es nach Hermanns Worten „erheblichen Diskussions- und Abstimmungsbedarf.“ Der Minister mahnte: „Es stehen weitreichende Entscheidungen an, die den Gesamtwertumfang erhöhen.“ Zugleich wies er die öffentlichen Angriffe Grubes zurück, wonach das Verkehrsministerium seine Projektförderpflicht verletze und durch taktische Verzögerungen den Bau blockiere. „Wir fordern lediglich die Kostentransparenz ein, die vertraglich vereinbart wurde, da es um Steuergelder in Milliardenhöhe geht“, sagte Hermann. Dass es eine Reihe offener Fragen gibt, zeigten auch verschiedene Medienveröffentlichungen bis in die jüngste Zeit unter anderem zu einem angeblich drastischen Kostenanstieg beim Grundwassermanagement.
In dem mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) und Finanzstaatssekretär Ingo Rust (SPD) abgestimmten Schreiben an Grube kritisierte der Minister auch die mangelhafte Vorbereitung der Sitzung des Lenkungskreises. So sehe die Geschäftsordnung des Lenkungskreises vor, dass die Projektpartner drei Wochen vor der Lenkungskreissitzung einen Bericht zum Stand des Projektes erhalten. In dem Bericht sollen der Bauablauf, Änderungen des Rahmenterminplans sowie wesentliche inhaltliche und Kostenänderungen einschließlich Gegensteuerungsmaßnahmen dargestellt werden. Dieser Bericht war bis Montag nicht beim Verkehrsministerium eingetroffen. Außerdem habe die Deutsche Bahn signalisiert, dass sie auch nicht vorhabe, im Vorfeld der Sitzung Unterlagen zu versenden. „Dieser Verstoß (auch gegen 3.5 der GO) ist für uns nicht hinnehmbar, da eine geordnete Vorbereitung unter diesen Voraussetzungen nicht möglich ist“, schreibt Hermann an Grube.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg