Staatssekretärin Splett besuchte Abschnitt des Bundesprogramms Wieder-vernetzung an der A5 bei Malsch - Handlungsbedarf zur Wiederherstellung des Wildtierkorridors
„Die zunehmende Zerschneidung von Lebensräumen bedroht den Bestand vieler Tier- und Pflanzenarten in Baden-Württemberg. Um den Artenschwund zu stoppen, bedarf es einer „grünen“ Infrastruktur, die die Lebensräume von Wildtieren vernetzt und Barrieren überwindet“, erklärte Staatssekretärin Gisela Splett MdL am 20. Juli anlässlich eines Ortstermins an der Bundesautobahn A 5 nördlich von Malsch im Landkreis Karlsruhe.
Martin Strein von der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg wies darauf hin, dass die A 5 dort einen besonders bedeutenden Wildtierkorridor zerschneidet. Dieser Wildtierkorridor verbindet die großen Waldgebiete Pfälzer Wald und Bienwald in Rheinland-Pfalz über den Hardtwald südlich von Karlsruhe mit dem Nordschwarzwald. Würde er wieder hergestellt könnte sich zum Beispiel die Wildkatze, die sich aktuell in den Rheinwäldern und im Bienwald wieder angesiedelt hat, weiter in den Schwarzwald verbreiten und so ihren Lebensraum enorm vergrößern.
Der Wildtierkorridor nördlich von Malsch wird von der B 3, der A 5 und der Bahnstrecke Karlsruhe – Ettlingen – Rastatt durchschnitten. Mit einem Verkehrsaufkommen von rund 80.000 Fahrzeugen pro Tag stellt die A 5 die größte Barriere dar und kann von Wildtieren kaum überwunden werden. Zusätzlich verringern die westlich des Hardtwaldes verlaufenden Verkehrswege B 36, die Bahnstrecke Karlsruhe – Durmersheim – Rastatt sowie das dichte Siedlungsband entlang der B 36 die Durchlässigkeit des Wildtierkorridors.
Das Bundesprogramm Wiedervernetzung weist an der A 5 zwischen Malsch und Ettlingen einen von zwölf prioritären Wiedervernetzungsabschnitten in Baden-Württemberg aus. Dort wäre eine Tierquerungshilfe in Form einer Grünbrücke technisch prinzipiell gut machbar, da die Autobahn auf keinem Damm und auf keiner Brücke verläuft. Um die Funktion des Wildtierkorridors insgesamt wieder herzustellen, ist es jedoch notwendig, an allen Verkehrswegen, die den Korridor derzeit zerschneiden, Maßnahmen zur Wiedervernetzung umzusetzen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass der Korridor in Zukunft von weiteren Störwirkungen bewahrt bleibt. Die Standorte und die genaue Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahmen werden deshalb zunächst in einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen sein.
Die Wiederherstellung und Sicherung der Wildtierkorridore erfordert das Zusammenwirken vieler Akteure. Dazu gehören die Naturschutzbehörden und -verbände, die Forstverwaltung, die Jägerschaft, aber auch die Straßenbauverwaltung, Kommunen, die Flurbereinigungsbehörden und die Landwirtschaft. „Ich bin zuversichtlich“, so Splett, „dass wir mit vereinten Kräften die „grüne Infrastruktur“ so schaffen und gestalten können, dass die biologische Vielfalt langfristig erhalten bleibt.“ Beim Wiedervernetzungsabschnitt bei Malsch bedürfe es hierzu noch erheblicher gemeinsamer Anstrengungen.
Splett wies darauf hin, dass Querungsmöglichkeiten für Wildtiere auch die Anzahl von Wildunfällen reduzieren und damit dem Schutz von Mensch und Tier dienen. Um die Nachteile und Gefahren der sogenannten „grauen“ Infrastruktur, d.h. Siedlungs- und Verkehrsflächen, zu reduzieren, arbeitet das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur deshalb an einem Landeskonzept Wiedervernetzung, das die Problemlage landesweit in den Blick nimmt. Das Ziel ist hierbei, Lebensräume von Wildtieren und Pflanzen, die von Straßen durchschnitten werden, bestmöglich wieder miteinander zu vernetzen. Ein wichtiger Baustein des Landeskonzepts Wiedervernetzung sind die prioritären Abschnitte des „Bundesprogramms Wiedervernetzung“, für die der Bau von Grünbrücken und anderen Tierquerungshilfen an Autobahnen und Bundesstraßen vorgeschlagen wird.