NACHHALTIGE MOBILITÄT

Fahrradabstellplätze und E-Auto-Ladestationen in der Landesbauordnung gesichert

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Auf den Boden eines Parkplatzes ist als Symbol ein Auto mit einem Stromladestecker aufgemalt.

Rahmen für Förderung nachhaltiger Mobilität

Verkehrsminister Winfried Hermann hat sich zufrieden über den Kompromiss zur Landesbauordnung gezeigt. „Ich bin froh, dass endlich eine Lösung gefunden wurde, die einen Mindestrahmen für die Förderung nachhaltiger Mobilität darstellt. Zukünftig müssen bei Wohnungsneubauten Leerrohre für Elektrokabel und bei Nicht-Wohngebäuden Ladestationen für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden. Für Fahrräder sind praxisgerecht und entlang des Bedarfs sichere Abstellplätze einzurichten, wobei sich die Kommunen an den Empfehlungen von Fachgesellschaften wie der Forschungsgesellschaft für Verkehrs- und Straßenwesen (FGSV) grundsätzlich orientieren sollen. Die unteren Baurechtsbehörden müssen darauf achten, dass die Kommunen dieser Pflicht nachkommen. Kommunen, die im Umwelt- und Klimaschutz ambitionierter sind, haben die Möglichkeit, über diesen Mindeststandard hinauszugehen.“

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