Gisela Splett, Staatssekretärin im baden-württembergischen Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) äußerte sich positiv über den Verlauf des zweitägigen Faktenchecks zur leistungsfähigen Rheinquerung. Die rege Beteiligung der Bevölkerung und das große Maß an Sachlichkeit bei den Diskussionen haben gezeigt, dass mit einem „Mehr an Bürgerbeteiligung“ ein echter Informationsgewinn erzielt werden kann. „Viele Fragen konnten geklärt werden, wir nehmen aber auch eine ganze Reihe von Hausaufgaben mit“, fasste Splett zusammen.
Der Faktencheck hat ergeben, dass die bestehende Rheinbrücke voraussichtlich auch ohne eine zweite Rheinquerung saniert werden kann. Die grün-rote Landesregierung möchte in Abstimmung mit dem Bund ein neues Verfahren zur Ertüchtigung von Brückenbauwerken zur Anwendung bringen. Damit könnte die bestehende Brücke unter fließendem Verkehr bei einzelnen Vollsperrungstagen ertüchtigt werden. Das Planfeststellungverfahren zum Bau einer zweiten Brücke kann so von der notwendigen Sanierung der bestehenden Brücke entkoppelt werden.
Die bestehende Verkehrsachse zwischen Wörth und Karlsruhe ist in der morgendlichen Spitzenstunde um ca. 500 Fahrzeuge überlastet. Der dadurch entstehende Stau ist nicht auf Kapazitätsdefizite der bestehenden Brücke, sondern im Wesentlichen auf die Verengung der Fahrbahn von drei auf zwei Fahrspuren am „Knielinger Pförtner“ zurückzuführen. Die morgendliche Stauproblematik in Richtung Karlsruhe würde mit dem Bau einer zweiten Brücke nicht vollständig gelöst, sondern lediglich um wenige hundert Meter verlagert, so Splett. Das MVI wird daher in einem nächsten Schritt untersuchen, welche baulichen und verkehrslenkenden Maßnahmen auf der B 10 den Stau reduzieren könnten. Nachbesserungsbedarf sieht das MVI auch bezüglich der zum Teil widersprüchlichen Verkehrsprognosen und bei der Radwegeplanung. Die im Hinblick auf die geplante Brücke getroffene Trassenwahl ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nochmals zu überprüfen.
Das MVI wird als nächsten Schritt das Gespräch mit der Stadt Karlsruhe suchen. Der Stadt kommt als Eigentümerin einer Vielzahl der von der Planung betroffenen Grundstücke und als Trägerin der Straßenbaulast für große Teile der Südtangente für die Lösung der bestehenden Verkehrsprobleme und für den Fortgang des Planfeststellungsverfahrens eine wichtige Rolle zu. Nach Schaffung der notwendigen Akzeptanz könne die Planung weitergeführt und ein Erörterungstermin anberaumt werden, so Splett. Eine Durchsetzung der Planung gegen den erklärten Willen der Stadt Karlsruhe, etwa im Wege eines Enteignungsverfahrens, ist für die grün-rote Landesregierung dagegen nur sehr schwer vorstellbar.
Die nun anstehenden Schritte werden mit Rheinland-Pfalz auch im Rahmen einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 29. November 2011 abgestimmt.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg