Das Land Baden-Württemberg sieht mit großer Sorge das geplante neue Betriebsreglement für den Flughafen Zürich. „Es darf zu keiner Mehrbelastung der Regionen in Südbaden führen. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in dieser Region schuldig“, sagte Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett, MdL, am Freitag in Stuttgart nach einer Sitzung des Fluglärm-Beirats für den Züricher Airport. Sie kündigte an, dass sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann persönlich bei Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt für die Interessen der Region einsetzen werde.
Unter Vorsitz der Staatssekretärin, die auch Lärmschutzbeauftragte des Landes ist, beriet der Beirat am Freitag, 17. Oktober, über die nächsten Schritte bezüglich des beabsichtigten Betriebsreglements des Flughafens Zürich. Obwohl das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) und die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) eingeladen waren, war bedauerlicherweise wieder niemand anwesend. Dies wurde von den Mitgliedern des Beirats scharf kritisiert.
Im Mittelpunkt der Debatte stand das neue sogenannte Ostanflugkonzept, das nach Vorstellung der Schweizer Seite auch in den Sperrzeiten und bei Westwindwetterlagen geflogen werden soll. Die Anflüge würden auch die angrenzenden südbadischen Landkreise betreffen. Die Schweiz begründet dieses Konzept damit, dass es die Sicherheit für die An- und Abflugrouten erhöhen würde.
Die Mitglieder des Beirats befürchten, dass das neue Betriebsreglement auch auf deutscher Seite zu zusätzlichen starken Fluglärmbelastungen führen würde. Der Beirat vertritt die gemeinsamen Interessen der Region und hat vereinbart, dass für das Schweizer Genehmigungsverfahren über das Schweizer Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) entsprechende Stellungnahmen abgegeben werden sollen.
Darüber hinaus beschlossen die Mitglieder des Beirats, ein Gutachten durch das Land und die drei vom Fluglärm betroffenen Landkreise in Auftrag zu geben, das Auswirkungen auf das von der Schweiz vorgesehene neue Ostanflugkonzept und alternative Flugverfahren, die Südbaden entlasten sollen, untersuchen soll. Für das neue Reglement müsste auf deutscher Seite die 220. Durchführungsverordnung (DVO), die den Anflug auf den Flughafen Zürich über deutsches Staatsgebiet regelt, durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) geändert werden.