Lärmschutz

Fluglärm-Beirat: Nein zu Staatsvertrag und Ostanflugkonzept

Der Deutsche Fluglärm-Beirat für den Flughafen Zürich bekräftigte in seiner 8. Sitzung am 25. März 2015 in Stuttgart seine Absage an den Fluglärm-Staatsvertrag sowie das sogenannte neue Ostanflugkonzept.

„Wir wollen weniger und nicht mehr Fluglärm in Südbaden. Deutschland darf deshalb den Fluglärm-Staatsvertrag von 2012 in der vorliegenden Fassung nicht ratifizieren. Der Fluglärm-Beirat stimmt in diesem Punkt mit der Aussage von Bundesverkehrsminister Dobrindt vom 6. März in Waldshut überein. Wir setzen in der Region und im Land darauf, dass er sein Wort hält“, erklärte Staatssekretärin Gisela Splett, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung und Vorsitzende des Fluglärm-Beirats, nach der Sitzung in Stuttgart.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand das vom Flughafen Zürich beantragte neue Ostanflugkonzept, mit dem die An- und Abflüge aus Sicherheitsgründen vor allem in den sogenannten Sperrzeiten besser getrennt werden sollen. Vertreter des deutschen Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung erläuterten den Genehmigungsprozess des Schweizer Änderungsantrags durch die deutschen Behörden. 

Gisela Splett zeigte sich erfreut über die erstmalige Anwesenheit des deutschen Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung in einer Sitzung des Fluglärm-Beirats: „Die deutsche Flugsicherung stellt sich unseren Fragen und Bedenken. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung.“

Zusammenarbeit mit Bundesaufsichtsamt für Luftsicherung

Besonders wichtig ist für den Fluglärm-Beirat die Zusage des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung, die Einwendungen Südbadens gegen das neue Ostanflugkonzept sorgfältig zu prüfen: „Gründlichkeit muss hier vor Schnelligkeit gehen. Wir begrüßen außerdem, dass die Ergebnisse des von uns beauftragten, bislang aber noch nicht vorliegenden Gutachtens in die Prüfung einbezogen werden“, so Splett. 

Der Fluglärm-Beirat geht davon aus, dass am Ende des Prüfprozesses ein klares Nein zum Ostanflugkonzept stehen wird: „Unstrittig ist, dass mit diesem Konzept die Zahl der Flugbewegungen über Südbaden zunehmen würde. Die Belastung Südbadens ist heute schon zu hoch. Wir setzen bei unseren Aktivitäten auf die Unterstützung der deutschen Flugsicherung. Wir begrüßen alle Anstrengungen, die Flugsicherheit weiter zu erhöhen. Wenn es hier Probleme geben sollte, müssen diese aber zuerst von und in der Schweiz gelöst werden“, so Splett. 

Dem deutschen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das dem Bundesverkehrsministerium untersteht, kommt bei der Umsetzung des Ostanflugkonzepts eine Schlüsselrolle zu. Nur wenn diese Behörde die deutschen Anflugbeschränkungen in der 220. Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung entsprechend ändert, kann dieses Konzept in die Praxis umgesetzt werden. Es sieht vor, dass in den Nacht- und Tagesrandstunden (Sperrzeiten) sowie bei starkem Westwind auch die von Süden, Westen und Osten kommenden Flugzeuge zunächst über Südbaden geführt werden, bevor sie in den Endanflug auf die Ost-West-Piste (Landebahn 28) eindrehen. 

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