Die länderübergreifende Arbeitsgruppe „Leistungsfähige Rheinquerung" wird voraussichtlich im Juni 2012 ihren Abschlussbericht vorlegen. "Die beim Faktencheck festgestellten offenen Fragen werden wie geplant zügig abgearbeitet", erklärte Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, in Stuttgart. Sie trat zugleich Vorwürfen von PolitikerInnen und WirtschaftsvertreterInnen aus den Regionen Karlsruhe und Rhein-Neckar entgegen, die Landesregierung verzögere bewusst das Planfeststellungsverfahren zum Bau einer zweiten Rheinbrücke.
„Anders als von den UnterzeichnerInnen einer Resolution für den Bau einer zweiten Brücke dargestellt, ist mit einem raschen Baubeginn nicht zu rechnen“, sagte Splett. Zudem stellte sie klar, dass der Faktencheck mehr Klarheit im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer zweiten Rheinbrücke gebracht habe. Es habe sich aber auch gezeigt, dass noch zahlreiche Fragestellungen aufzuarbeiten sind. Dazu gehören die Planbegründung und Variantendiskussion im Rechtsverfahren für die 2. Rheinbrücke, die Optimierung der Bestandsachse im Zuge der
B 10/„Südtangente“, die Situation am sogenannten „Ölkreuz“ und damit verbunden ein möglicher Lückenschluss an die B 36, sowie der Zeitplan für notwendige Aus-gleichsmaßnahmen für den Artenschutz (CEF-Maßnahmen).
„Die Einsetzung der Arbeitsgruppe wurde bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 29. November 2011 beschlossen. Es besteht hier somit Konsens innerhalb beider Landesregierungen über das weitere Verfahren“, sagte Staatssekretärin Splett weiter.
Die Arbeitsgruppe hat einzelne Themen des umfangreichen Fragenkataloges bereits vertieft erörtert, wie beispielsweise die Situation im Katastrophenfall und die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen an der Brücke im Jahr 2012. Andere, kom-plexe Fragestellungen sind nur entsprechend zeitaufwändiger unter Ergänzung durch externe GutachterInnen zu beantworten. Hierbei handelt es sich vorran-gig u.a. um Fragestellungen zu Verkehrsprognosen.
In der Arbeitsgruppe sind MitarbeiterInnen des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Rheinland-Pfalz, des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg, des Regierungspräsidiums und der Stadt Karlsruhe vertrete; die Arbeitsgruppe hat zuletzt am 8. März getagt.
Die Stadt Karlsruhe steht den Planungen zu einer zweiten Rheinquerung ablehnend gegenüber. Sie ist Eigentümerin von nahezu 90 Prozent der für das Vorhaben benötigten Grundstücke. Der Gemeinderat hatte die Durchführung des Faktenchecks gefordert. Die Stadtverwaltung hat im Dezember vergangenen Jahres angekündigt, mit den Fraktionen des Gemeinderats Gespräche über die Ergebnisse des Faktenchecks zu führen. Diese Gespräche stehen nach Kenntnisstand des Ministeriums noch aus.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg