Verkehr / Umwelt

Freie Fahrt in Umweltzonen des Landes ab 2013 nur noch mit grüner Plakette

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Ab dem 1. Januar 2013 gilt für alle Umweltzonen landesweit: freie Fahrt nur noch für schadstoffarme Fahrzeuge mit grüner Plaketten möglich. Damit dürfen die Fahrzeuge außerhalb Stuttgarts noch ein Jahr länger mit gelber Plakette in die Umweltzonen einfahren. In Stuttgart gilt bereits knapp vier Jahre nach der Einführung der ersten Schutzzone im März 2008 ab dem 1. Januar 2012 ein Fahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 (ohne Plakette), 2 (rote Plakette) und 3 (gelbe Plakette).

Ausnahmen von den Fahrverboten sind möglich. Hierfür gilt seit dem 15. September 2011 ein neues landeseinheitliches Konzept, mit dem die Ausnahmemöglichkeiten allerdings reduziert werden. „Dies ist ein weiterer notwendiger Schritt hin zu einer besseren Luftqualität in Stuttgart und den anderen Umweltzonen im Land“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann heute in Stuttgart. „Es kann und wird jedoch nicht die letzte Maßnahme zu Verbesserung der Luftqualität sein, denn trotz dieser Maßnahmen werden in besonders belasteten Bereichen an Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und schlechter Durchlüftung die geltenden Grenzwerte der Europäischen Union insbesondere für Stickstoffdioxid überschritten“, betonte der Minister.

Eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat die Landesregierung veranlasst, weitergehende Fahrverbote für die Umweltzone Stuttgart vorzuziehen und generell auch auf Fahrzeuge mit gelben Plaketten auszudehnen. Das neue Stufenkonzept, das die Landesregierung am 1. November 2009 beschlossen hat, beruht auf einer sorgfältigen Abwägung der gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Belange. Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub PM10 sind neben dem Straßenverkehr kleine Feuerungsanlagen und die großflächig im ländlichen Raum entstehenden Ammoniakemissionen (Landwirtschaft). Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitungen bei Stickstoffdioxid ist überwiegend der Straßenverkehr. Insbesondere ältere Fahrzeuge ohne und mit roter Plakette, aber auch Fahrzeuge mit gelber Plakette, tragen zur Be-lastung der Luft bei.
Grundlage für die Verschärfung der Fahrverbote sind die von den Regierungspräsidien erarbeiteten und fortgeschriebenen Luftreinhaltepläne. Insgesamt sind in Baden-Württemberg derzeit 20 Luftreinhalte-/Aktionspläne in Kraft, bei fünf weiteren Plänen steht der Abschluss der Arbeiten kurz bevor. In nahezu allen Plänen ist als eine wirksame Maßnahme unter anderem eine Umweltzone enthalten bzw. vorgesehen (Freiberg am Neckar, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Ingersheim, Karlsruhe, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Markgröningen, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen, Schramberg, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Urbach – ohne Umweltzone: Walzbachtal). Von den 20 Luftreinhalteplänen, die in Kraft sind, wurden in den vergangenen Monaten die Pläne für Heidelberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Pleidelsheim, Reutlingen und Tübingen erweitert um das dort bisher noch nicht festgelegte Datum für ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelben Plaketten. Weitere Maßnahmen wurden geprüft und bei Eignung aufgenommen. In alle bisher noch nicht erweiterten Luftreinhaltepläne (Freiburg, Herrenberg, Ludwigsburg, Schwäbisch Gmünd, und Ulm) wird ebenfalls das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne grüne Plaketten noch auf-genommen werden.

Aufgrund der Ausdehnung der Fahrverbote und um die Wirksamkeit der Fahrverbote sicherzustellen, hat das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur das landesweit geltende Konzept für die Erteilung von Ausnahmen von Fahrverboten in Um-weltzonen in Baden-Württemberg überarbeitet und verschärft. Es wird seit dem 15. September 2011 von den Kommunen angewendet. Das Ausnahmekonzept orientiert sich maßgeblich an den zwischen Bund und Ländern erarbeiteten Leitlinienentwurf, der eine möglichst einheitliche Vorgehensweise in ganz Deutschland sicherstellen soll.

Eine Ausnahmegenehmigung wird zukünftig allenfalls dann noch erteilt, wenn das Fahrzeug technisch nicht nachgerüstet werden kann. Bisher war es möglich für Fahrzeuge, deren Zeitwert geringer war als die Kosten der Nachrüstung, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten. Die weiterhin bestehenden Grenzwertüberschreitungen von Feinstaub und Stickstoffdioxid machen es jedoch erforderlich, dass Altfahrzeuge, die die Umwelt besonders belasten, aus Umweltzonen grundsätzlich ausgeschlossen werden, sofern sie nicht nachgerüstet werden können. Die Bescheinigung, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich ist, kann dabei nur noch durch einen Prüfingenieur oder eine technische Überwachungsorganisation erteilt werden. Die Möglichkeit, sich von einer Autowerkstatt die Bescheinigung ausstellen zu lassen, besteht nicht mehr. Weitere Voraussetzung für eine Ausnahmegenehmigung ist, dass dem Halter keine auf ihn zugelassenen alternativen Fahrzeuge zur Verfügung stehen und eine Ersatzbeschaffung wirtschaftlich nicht zumutbar ist bzw. bei Gewerbetreibenden zu einer Existenzgefährdung führen würde.

Wesentliche Neuerung ist auch, dass für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 1 und 2 (ohne oder mit roter Plakette), die bisher beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, erstmals ein Endtermin festgelegt wurde. Ab dem 31. Dezember 2012 dürfen betroffene Fahrzeuge endgültig nicht mehr in eine Umweltzone einfahren. Ausnahmegenehmigungen können für diese Fahrzeuge längstens bis zu diesem Termin erteilt werden.

Als Nachweis für eine erteilte Ausnahme ist zukünftig beim Parken in Umweltzonen die Ausnahmegenehmigung von außen gut sichtbar im Wagen auszulegen, um eine effiziente Überwachung zu gewährleisten.

Die Landesregierung hat der Europäischen Kommission mitgeteilt, dass Sie die Fristverlängerung nach Artikel 22 der Richtlinie 2008/50/EG für die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid bis 2015 in Anspruch nimmt. Voraussetzung für die Akzeptanz der Fristverlängerung durch die Europäische Kommission sind Luftreinhaltepläne mit Maßnahmen, die die Zeit der Überschreitung der Grenzwerte verkürzen.

Informationen zur aktuellen Luftqualität erhalten Sie unter http://mnz.lubw.baden-wuerttemberg.de/messwerte/aktuell/ für Baden-Württemberg, sowie bundesweit unter http://www.env-it.de/umweltbundesamt/luftdaten/map.fwd?comp=PM1 .


Anlagen:
• Ausnahmekonzept 2012
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/Ausnahmekonzeption_2011.pdf

• Erläuterungen zum Ausnahmekonzept 2012
http://www.mvi.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/102565/Erlaeuterungen_2011.pdf

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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