Fußverkehr

Fußverkehrs-Checks 2018: Minister Hermann startet Bewerbungsphase für Städte und Gemeinden

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Motto: „Sichere Wege – sicheres Queren!“

Unter dem Motto „Sichere Wege – sicheres Queren!“ sind die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ab sofort eingeladen, sich für die Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks 2018 zu bewerben und sich mit dem Land auf den Weg zu einem fußgängerfreundlichen Baden-Württemberg zu machen.  „Es freut mich, dass wir 2018 die überaus erfolgreichen Fußverkehrs-Checks zum vierten Mal anbieten können. Damit möchten wir die Städte und Gemeinden dabei unterstützen, besonders für Kinder und ältere Menschen die Sicherheit zu verbessern“, freute sich Verkehrsminister Winfried Hermann zum Start der Bewerbungsphase am Mittwoch (31. Januar).

Unfälle passieren überwiegend dort, wo Fußgängerinnen und Fußgänger die Straße queren. Bei Kindern ereignen sich sogar 90 Prozent der Unfälle beim Überqueren. Wo sichere Wege für das Gehen fehlen, werden vor allem Kinder und ältere Menschen in ihrer Mobilität eingeschränkt. „Sicher gestaltete Wege und Querungen moti-vieren dazu, gerne und häufig zu Fuß zu gehen“, betonte Minister Hermann.

Die seit 2015 in mehr als 30 Kommunen sehr erfolgreich durchgeführten Fußverkehrs-Checks bieten die Gelegenheit, die Belange der FußgängerInnen in den Fokus zu rücken und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken. Bei den Maßnahmen der Fußverkehrs-Checks analysieren BürgerInnen gemeinsam mit der kommunalen Politik und Verwaltung sowie mit ExpertInnen im Dialog die Situation des Fußverkehrs. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können.

Während der gesamten Dauer der Fußverkehrs-Checks werden die ausgewählten Kommunen von einem Fachbüro betreut und unterstützt. Finanziert wird die Maßnah-me durch das Land. Insgesamt werden in diesem Jahr wieder acht Kommunen bei der Durchführung der Fußverkehrs-Checks vom Land gefördert. Das Land übernimmt die Kosten für die Fußverkehrs-Checks in den acht Teilnehmerkommunen. Insgesamt belaufen sich die Kosten auf rd. 160.000 Euro. Je Kommune liegen die Kosten für einen vollständigen Fußverkehrs-Check bei rund 20.000 Euro.

Bewerben können sich sowohl Einsteiger-Kommunen, die erst mit der Fußverkehrsförderung beginnen möchten, als auch Vorreiter-Kommunen, die schon eigene Konzepte zum Fußverkehr umsetzen. Bewerbungsstichtag ist der 09. März 2018. Ende März werden die acht teilnehmenden Kommunen von einer Fachjury ausgewählt und am 7. Mai 2018 bei einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums offiziell bekannt gegeben.

Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise zu den Fußverkehrs-Checks:
www.vm.baden-wuerttemberg.de/fussverkehr

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