Fußverkehrs-Checks

Fußverkehrs-Checks: Land unterstützt zehn Modellkommunen

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Verkehrsminister Hermann gibt Startschuss für erste landesweite Maßnahme zur Fußverkehrsförderung

Ab dem 1. Juni 2015 können sich Städte und Gemeinden beim Land um die Teilnahme an der ersten landesweiten Maßnahme zur Förderung des Fußverkehrs bewerben. Stichtag für die Bewerbungen ist der 10. Juli 2015. Das Land Baden-Württemberg sucht mindestens zehn Modellkommunen, in denen jeweils Fußverkehrs-Checks durchgeführt werden. „Die Maßnahme bietet den teilnehmenden Kommunen die Chance, die Förderung des Fußverkehrs auf lokaler Ebene entscheidend voranzubringen und gleichzeitig die Bürgerbeteiligung zu stärken“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann am Montag, den 1. Juni 2015 zum Startschuss der Ausschreibung.

Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreter aus Politik und Verwaltung gemeinsam die Situation vor Ort. In Workshops und Begehungen erfassen sie die Stärken und Schwächen im örtlichen Fußverkehr und erarbeiten mit Unterstützung des vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur beauftragten Fachbüros Planersocietät Vorschläge, wie die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer gestaltet werden können. Gesucht werden Kommunen mit unterschiedlichen Ausgangssituationen. „Der Fußverkehrs-Check trägt mit dazu bei, die Ansprüche der Fußgänger stärker in das Bewusstsein von Politik und Verwaltung zu rücken und gemeinsam mit den Menschen eine neue Geh-Kultur im Land zu entwickeln“, so der Minister. 

Bis Ende Juli sollen die zehn Modellkommunen mit Hilfe einer Jury ausgewählt werden. Am 28. Juli werden die teilnehmenden Kommunen öffentlich auf einer Auftaktveranstaltung des Ministeriums bekannt gegeben. Die ausgewählten Kommunen werden über die gesamte Dauer der Maßnahme von dem vom Land beauftragten Fachbüro professionell begleitet. Im Herbst sollen die kommunalen Workshops und Begehungen durchgeführt und bis zum Winter erste Maßnahmenvorschläge erarbeitet werden. Anschließend werden die Erfahrungen zusammenfassend ausgewertet. Neben der Unterstützung der Kommunen bei der Förderung des Fußverkehrs möchte das Ministerium aus den Erkenntnissen der kommunalen Fußverkehrs-Checks Schlussfolgerungen für die weitere Förderung des Fußverkehrs durch das Land ziehen.

Etwa ein Viertel der Wege in Baden-Württemberg wird bereits zu Fuß zurückgelegt. Obwohl der Fußverkehr damit schon heute eine zentrale Rolle im Mobilitätsgeschehen einnimmt, wurde er lange Zeit verkehrspolitisch zu wenig beachtet. Land und Kommunen können viel dafür tun, die Bedingungen für das Zufußgehen deutlich zu verbessern – insbesondere für Kinder und die immer größer werdende Gruppe der älteren sowie für mobilitätseingeschränkte Menschen. Das Land Baden-Württemberg engagiert sich daher als erstes Flächenland systematisch in der Fußverkehrsförderung. „Wir möchten die Kommunen dabei unterstützen, eine sichere und attraktive Mobilität zu Fuß für alle Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. Ein sicherer Fußverkehr ist ein Grundbedürfnis der Menschen. Ein hoher Fußverkehrsanteil ist ein Indikator für eine hohe Lebensqualität“, betont Minister Hermann.

Die Bewerbungsunterlagen und weitere Hinweise gibt es hier.

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