Schiene

Gemeinsam für einen besseren Schienenpersonennahverkehr

Die Verkehrsverbünde suchen für den Fahrgastbeirat des Landes Baden-Württemberg (FGBW-BW) neue Mitglieder!

Wer regelmäßig Zug fährt, hat vielfältige eigene Erfahrungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gesammelt. Er sieht, wo es klemmt und hat sicher auch Ideen wie und was verbessert werden könnte. Wer außerdem kommunikativ ist und sich aktiv für den SPNV engagieren möchte, der hat jetzt die Möglichkeit, Mitglied des Fahrgastbeirats für den vom Land Baden-Württemberg bestellten SPNV zu werden.

Fahrgastbeiräte sind nah dran und können direkt bei den SPNV-Verantwortlichen nachhaken, Hintergründe erfragen und eigene Vorschläge zur Diskussion stellen. Sie haben die Chance, sich einzubringen und an der Weiterentwicklung des SPNV im Sinne der Kunden mitzuwirken. Der SPNV ist Teil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und umfasst den schienengebundenen Verkehr. Der Busverkehr gehört nicht dazu.

Was ist der Fahrgastbeirat-BW?

Beim Fahrgastbeirat handelt es sich um ein ehrenamtliches Gremium, das zur einen Hälfte aus interessierten SPNV-Nutzern und zur anderen Hälfte aus Vertretern verschiedener Verbände besteht. Als beratendes Gremium stellt der Fahrgastbeirat-BW ein wichtiges Bindeglied zwischen den SPNV-Nutzern und dem Land Baden-Württemberg als Aufgabenträger dar.

Seit wann gibt es den Fahrgastbeirat-BW?

Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL, hat im April 2012 den Fahrgastbeirat Baden-Württemberg ins Leben gerufen, um dadurch das Angebot im SPNV noch besser auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden abstimmen zu können.

Wo und wie oft trifft sich der Fahrgastbeirat-BW?

Mindestens dreimal im Jahr treffen sich die Mitglieder des Fahrgastbeirats-BW – je nach Bedarf auch häufiger – in Stuttgart. Zusätzlich bestehen verschiedene Arbeitsgruppen, die vorab verschiedene Themen aufbereiten, bevor sie die Ergebnisse ihrer Recherchen im Plenum zur Weiterbearbeitung präsentieren.

Wie lange ist die Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW?

Der Fahrgastbeirat hat seine Amtszeit von zwei auf drei Jahre verlängert. Die 4. Amtszeit wird im Mai 2019 beginnen und im Mai 2022 enden.

Aufgaben des Fahrgastbeirats-BW

Der Fahrgastbeirat-BW beschäftigt sich mit allen Themen rund ums Zugfahren. Kontinuierlich erhält der Fahrgastbeirat Neuigkeiten aus Fachkreisen über Veränderungen, die den SPNV betreffen. Der Fahrgastbeirat berät entsprechende Abteilungen im Ministerium für Verkehr, bei SPNV-relevanten Themen und kann so selbst Anregungen und Vorschläge gegenüber dem Land machen, um die Akzeptanz des SPNV zu verbessern und seine Attraktivität zu erhöhen.

Welche Themen wurden bislang vertieft und was wurde bislang erreicht?

Erfolge in der 1. Amtszeit des Fahrgastbeirats-BW:

  • direkte Beteiligung der SPNV-Nutzer bei der Aufstellung der Fahrpläne
  • Erhalt des Kursbuches Baden-Württemberg
  •  Veröffentlichung der monatlichen Pünktlichkeitswerte.

 

Themen der Sitzungen des Fahrgastbeirats-BW in der 2. Amtszeit (eine Auswahl):

  • Umsetzung des „Zielkonzept 2025“,
  • Beschwerdemanagement DB und Ombudsstelle,
  • Fahrplan 2016, Landestarif, Semesterticket, Bahnbetrieb (Pünktlichkeit),
  • Bahnhöfe (Barrierefreiheit, Modernisierungsprogramm).

 

Schwerpunkte der 3. Amtszeit waren unter anderem:

  • Veröffentlichung eines Forderungskatalogs mit Grundanforderungen an Bahnhöfe und Züge
  • Sicherheit in Zügen und Verbesserung der Pünktlichkeit
  • Pendler-Erstattungsregelungen bei Verspätungen

Über die aktuelle Arbeit des FGB-BW berichtet die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW) im Internet.

Auswahlverfahren

Das Ministerium für Verkehr hat die Verkehrsverbünde für die Suche nach engagierten SPNV-Nutzern um Unterstützung gebeten. Die Verkehrsverbünde leiten zwei bis drei geeignete Bewerbungen an das Ministerium für Verkehr weiter, welches daraufhin aus diesen Bewerbungen bis Ende März 2019 die endgültige Auswahl trifft.

Bewerben Sie sich!

Fahrgäste, die mit offenen Augen den SPNV nutzen und ihr Wissen und ihre Wünsche einbringen möchten, können sich direkt bei dem Verkehrsverbund ihres Wohnortes bewerben. Eine Übersicht aller Verkehrsverbünde findet sich hier.

Quelle:

Fahrgastbeirat Baden-Württemberg

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