Stuttgart 21

Gutachten: Ausstieg des Landes aus Stuttgart 21 ist zu vertretbaren Kosten möglich

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Steigt das Land Baden-Württemberg aus dem Projekt Stuttgart 21 zeitnah aus, belaufen sich die möglichen Ersatzansprüche gegen das Land derzeit auf rund 350 Millionen Euro. So lautet das Ergebnis eines Gutachtens, das die Märkische Revision im Auftrag des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur erstellt hat.

„Die Zahlen belegen, dass der Ausstieg aus S 21 finanziell zu vertretbaren Konditionen möglich und verkehrs- wie haushaltspolitisch vernünftig ist“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann. Zugleich werde deutlich, dass Horrorzahlen von 1,5 Milliarden Euro oder mehr allein dem Zweck dienten, die Wählerinnen und Wähler vor der Volksabstimmung zu verunsichern. Der Minister betonte: „Lieber ein Ende mit überschaubaren Kosten als Kosten ohne Ende.“

Das Gutachten der Märkischen Revision arbeitet klar heraus, dass die möglichen Ersatzansprüche Dritter sich nach dem „Vertrauensschaden“ bemessen. Zu ersetzen sind also alle Aufwendungen, die in dem Vertrauen geleistet wurden, dass der am 02.04.2009 geschlossene Finanzierungsvertrag Bestand hat. Um bewusst konservativ zu rechnen, wurde das Memorandum of Understanding vom 19.07.2007 als Beginn der vertraglichen Vereinbarungen gewählt. Auf dieser Basis sind bislang Planungs- und Baukosten von 350 Millionen Euro angefallen, für die das Land im Falle eines Ausstiegs möglicherweise aufkommen müsste. Darin enthalten ist bereits ein Anteil an den abgeschlossenen und demnächst anstehenden Vergaben. Zudem wurde ein weiterer Risikozuschlag von 37 Millionen Euro (12 %) für unbekannte Ansprüche eingepreist.

Das Ergebnis von 350 Millionen Euro bestätigt die Aussagen des Gutachters im Schlichtungsgutachten der drei Wirtschaftsprüfer vom 24.11.2010. Die Differenz zu den seinerzeit von der Märkische Revision errechneten 453 Millionen Euro hat zwei Gründe: Zum einen wurden damals die historischen Planungs- und Baukosten von 192 Millionen Euro vor dem 19.07.2007 mit einbezogen. Diese begründen jedoch nach genauerer Prüfung keinen Vertrauensschaden, da sie vor dem Vertragsabschluss anfielen. Im Gegenzug sind zum anderen seit der Schlichtung im Herbst 2010 weitere Kosten entstanden.

Rechnungen, die Ausstiegskosten von 1,5 Milliarden Euro oder mehr in den Raum stellen, basieren auf Annahmen, die für die Bemessung der möglichen Ersatzansprüche gegen das Land irrelevant sind. Den Löwenanteil machen die aufgezinsten Grundstückserlöse im Wert von 708 Millionen Euro aus, die die Deutsche Bahn AG im Falle eines Projektabbruchs an die Stadt Stuttgart zurückzahlen müsste. Hierbei handelt es sich um einen Rücktausch von „Ware gegen Geld“, der keinen Schaden begründet. Beide Vertragspartner stünden dort, wo sie vor Vertragsbeginn waren. Im Gegenteil kann die DB AG über den Vorschuss seit 2002 frei verfügen und erzielte Zinsgewinne für sich vereinnahmen. Das Gleiche gilt für den 2008 entrichteten Betriebskostenzuschuss der Flughafen Stuttgart GmbH in Höhe von 115 Millionen Euro einschließlich Zinsen.

„Das Gutachten trägt dazu bei, die Debatte über die Folgen eines Ausstiegs des Landes aus der Finanzierung für Stuttgart 21 zu versachlichen“, resümiert Hermann. Auch 350 Millionen Euro seien ein hoher Betrag und sicher schmerzhaft. „Wird aber Stuttgart 21 zu Ende gebaut, ist mit Mehrkosten von mindestens 1,5 Milliarden Euro über die bisher kalkulierte Obergrenze von 4,5 Milliarden Euro hinaus zu rechnen. Das würde den Landeshaushalt enorm belasten“, so der Minister. Dies müsse den Menschen vor der Volksabstimmung am 27. November 2011 klar gesagt werden.

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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