Der Bundesrat berät am 6.Juli 2012 über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013. Dieser Gesetzentwurf sieht unter anderem die Aufnahme von Elektrofahrzeugen in das sogenannte ‚Dienstwagenprivileg‘ vor. „Wir setzen uns dafür ein, dass dieses Privileg auch für E-Bikes und Pedelecs gilt“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Nach dem Dienstwagenprivileg können ArbeitnehmerInnen, die ein Dienstfahrzeug auch privat nutzen, hierfür vom Finanzamt eine zusätzlich zu versteuernde Pauschale von einem Prozent des Auto-Listenpreises im Monat als Einkommen angerechnet bekommen. Wird ArbeitnehmerInnen hingegen ein Dienstzweirad auch zur privaten Nutzung überlassen (z.B. Pedelec, E-Bike), so wird in der Regel der gesamte Wert bzw. die Leasingrate als zu versteuernder Sachbezugswert als Einkommen angesetzt.
„Dies stellt eine klare Benachteiligung von klimafreundlichen Dienstzweirädern dar“, so Minister Hermann. Daher hat er im Verkehrsausschuss des Bundesrates die steuerliche Gleichstellung von klimafreundlichen Dienstzweirädern gefordert. Der von Baden-Württemberg eingebrachte Antrag hat im Verkehrsausschuss des Bundesrates eine klare Mehrheit erhalten. Am 6. Juli 2012 wird das Plenum des Bundesrates über dieses Anliegen abstimmen. „Ich begrüße, dass die Bundesregierung das Dienstwagenprivileg auf Elektrofahrzeuge erweitern will. Hierbei dürfen wir es jedoch nicht belassen. Wir stehen in der Pflicht alle klimafreundlichen Fahrzeuge in solche Privilegien einzubeziehen. Die Erhebung von Steuern oder eben auch die Steuerbefreiung hat lenkende Wirkung. Von dieser Lenkungswirkung müssen wir auch in Bezug auf Dienstzweiräder Gebrauch machen. Ich hoffe daher auf eine breite Unterstützung dieses Anliegens im Bundesrat am 6. Juli 2012“, so Hermann.
Quelle:
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg