Bauvorschrift

Hinweise zum Brandschutz bei der Unterbringung von Flüchtlingen veröffentlicht

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Fragen zu den Brandschutzanforderungen bei der Unterbringung von Flüchtlingen sind für die Behörden vor Ort häufig schwierig. Es gilt, bei Wahrung des erforderlichen Sicherheitsniveaus in jedem Einzelfall die Unterbringung von Flüchtlingen schnell und flexibel zu ermöglichen.

Als Hilfestellung für die unteren Baurechtsbehörden hat deshalb das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium, dem Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und dem Integrationsministerium Hinweise zum Brandschutz bei der Unterbringung von Flüchtlingen erstellt. ExpertInnen von Regierungspräsidien und verschiedener örtlicher Behörden wirkten bei der Erstellung der Hinweise beratend mit. 

Die Hinweise zeigen, wie in den unterschiedlichen Arten der Unterbringung von Flüchtlingen unterschiedliche Lösungen für den Brandschutz gefunden werden können. Dabei werden insbesondere für die Nutzung von bestehenden Gebäuden, für ein- und zweigeschossige Gebäude, für die Nutzung von Hallen und für temporäre Einrichtungen konkret mögliche Erleichterungen benannt. Auch Möglichkeiten, wie Defizite ausgeglichen werden können, werden angesprochen.

Das Dokument finden Sie unter Flüchtlingsunterbringung Hinweise zum Brandschutz

Umfassende Informationen zum Thema Bauvorschriften sind unter Bauvorschriften abrufbar.

Speziell zum Thema Unterbringung von Flüchtlingen finden Sie ein FAQ und weitere Informationen unter Flüchtlingsunterbringung 

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