Verkehr

Hochrheinautobahn A 98.7 zwischen Murg und Hauenstein freigegeben

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Acht Jahre nach Inbetriebnahme der Ortsumfahrung Luttingen - Hauenstein haben der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Andreas Scheuer MdB und die baden-württembergische Staatssekretärin für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett MdL, die rund 9,5 km langen Südfahrbahn der Hochrheinautobahn A 98.7 Murg - Hauenstein freigegeben.

„Die A 98 ist eines der bedeutendsten Straßenbauprojekte im Regierungsbezirk Freiburg. Mit dem heutigen Tag wird ein weiteres Stück dieser, die Gemeinden vom Durchgangsverkehr entlastenden, West-Ost-Verbindung dem Verkehr übergeben“, so Splett.

Über 60 Jahre ist es her, dass erste Überlegungen für eine Hochrheinautobahn zwi-schen Lörrach und Bodensee angestellt wurden. Diese manifestierten sich zehn Jahre später in eine Linienführung von Lörrach bis Oberlauchringen, die in den Bedarfsplan des Bundes aufgenommen wurde. 1985 wurde der Abschnitt Murg - Laufenburg - Hauenstein im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) mit längsgeteilter Dringlichkeit dergestalt eingestuft, dass die erste Fahrbahn (Südfahrbahn) im „Vordringlichen Bedarf“ und die zweite Fahrbahn (Nordfahrbahn) im „Weiteren Be-darf“ berücksichtigt wurde. Im Jahre 1999 wurde der Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt A 98.7 für beide Fahrbahnen erlassen.

Projektdaten zur A 98.7 Murg – Hauenstein

Straße:

  • Baulänge rd. 9,5 km
  • Bodenbewegung rd. 700.000 m³
  • Entwässerungsrohrleitungen rd. 9.000 m
  • Fahrbahnbreite (Südfahrbahn) 2 x 3,50 + 2 x 0,50 + 2 = 10,00 m

Bauwerke:

  • Brückenbauwerke: 3 Großbrücken
  • 18 Querungsbauwerke
  • Tunnel 2 Stück
  • Regenklärbecken/Regenrückhaltebecken 4 Stück

Lärmschutz:

  • Lärmschutzwände Gesamtlänge ca. 1.100 m
  • Lärmschutzwall Gesamtlänge ca. 800 m

Kosten:

  • Die Maßnahme ist eine Bundesmaßnahme.
  • Gesamtkosten: rd. 128 Mio. € (Kostenanteil Land Baden-Württemberg: 4 Mio. € für die Verlegung der L 151a)

Planung Hochrheinautobahn A 98 - Allgemein:

  • 1959: Die Planungsgesellschaft Hochrhein entwickelt erste Überlegungen für eine Trasse Lörrach – Bodensee.
  • 1962: Das Regierungspräsidium Südbaden konzipiert die Hochrhein-Schnellstraße (2-bahnig).
  • 1970: Die Linienführung von Lörrach bis Oberlauchringen wird bestimmt. Im Bedarfsplan des Bundes sind einzelne Streckenabschnitte der A 98 mit unterschiedlicher Bewertung enthalten.

Planung A 98.7 Murg – Hauenstein:

  • 1985: Im Bedarfsplan wird der gesamte Abschnitt Murg – Laufenburg – Hauenstein mit längsgeteilter Dringlichkeit eingestuft: 1. Fahrbahn „Vordringlich“, 2. Fahrbahn „Weiterer Bedarf“.
  • 1987: Genehmigung des Vorentwurfes durch das IM und Sichtvermerk durch den BMV.
  • April 1989: Das Landesamt für Straßenwesen stellt beim RP Freiburg den Antrag auf Planfeststellung.
  • Juni 1989: Offenlegung der Planfeststellungsunterlagen.
  • April 1994: Offenlegung der 1. Planänderung.
  • Mai 1998: Offenlegung der 2. Planänderung.
  • Juli 1998: Vereinfachtes Planänderungsverfahren zur 3. Planänderung.
  • Juli 1999: Planfeststellungbeschluss der A 98.7
  • Dezember 1999: Rechtskraft des Planfeststellungbeschlusses der A 98.7
  • Oktober 2000: Aufnahme des Abschnittes 1.1 Luttingen in das Zukunftsinvestitionsprogramm (ZIP) des Bundes.

Bau:

  • Juli 2001: Baubeginn Abschnitt Luttingen-Hauenstein
  • September 2004: Verkehrsfreigabe Abschnitt Luttingen-Hauenstein
  • Ab 2007: Weiterbau Abschnitt Murg-Laufenburg
  • 2012: Verkehrsfreigabe Südfahrbahn A 98.7 am 8. Oktober 2012

Quelle:

Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg

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