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Innenentwicklung durch Wohnungsbau soll erleichtert werden

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Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) Baden-Württemberg strebt durch eine Änderung der Landesbauordnung an, den Bestandsschutz bei langjähriger Nutzungsunterbrechung von innerörtlichen landwirtschaftlichen Betrieben neu zu regeln. Das Land reagiert damit auf Mitteilungen des Gemeindetages sowie von Kommunen und Landkreisen über zunehmende Schwierigkeiten bei der innerörtlichen Entwicklung in dörflichen Gebieten. Probleme bereiten dabei innerörtliche, langjährig nicht mehr genutzte Ställe.

Hintergrund hierfür sind innerorts gelegene landwirtschaftliche Betriebe mit Stallgebäuden, die zwar schon sehr lange brach liegen und nicht mehr zur Tierhaltung genutzt werden, aber deren Nutzung jedenfalls im Prinzip jederzeit wieder aufgenommen werden kann. Dies ermöglicht die bestehende Rechtslage, nach der eine einmal genehmigte landwirtschaftliche Nutzung Bestandsschutz genießt, solange sich der Eigentümer auf eine wirksame Baugenehmigung berufen kann. Im Regelfall bleibt eine Baugenehmigung wirksam, solange der Eigentümer nicht auf sie verzichtet. Kann ein landwirtschaftlicher Betrieb aber jederzeit wieder aufgenommen werden, sind die Geruchsbelastungen, die mit einer möglichen Tierhaltung verbundenen wären, auch bei der Genehmigung von neuen Bauvorhaben zu berücksichtigen. Damit wird eine Wohnbebauung in der Nähe ehemaliger landwirtschaftlicher Betriebe erschwert beziehungsweise ist in vielen Fällen sogar ausgeschlossen. 

Das MVI beabsichtigt daher nach Gesprächen mit dem Gemeindetag, dem besonders betroffenen Alb-Donau-Kreis, weiteren betroffenen Landkreisen und Verbänden und in Absprache mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, eine Regelung in der Landesbauordnung vorzusehen, nach der die Wirksamkeit einer Baugenehmigung für solche innörtliche landwirtschaftlichen Anlagen (insbesondere Ställe) nach einer mehrjährigen Nichtausübung der genehmigten Nutzung entfällt. Die Wiederaufnahme der bisherigen Nutzung würde danach eine neue Genehmigung voraussetzen. Das Ministerium hat bereits die rechtliche Prüfung verschiedener Formulierungsmöglichkeiten eingeleitet. Dabei soll selbstverständlich sichergestellt werden, dass eine ausreichend lange Vorlauffrist von mehreren Jahren gilt. 

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