Verkehrsministerium nutzt neue Rechtslage für Weiterentwicklung
Das Verkehrsministerium nutzt die Anpassung an das neu gefasste Einkommensteuerrecht, um das JobTicket BW für Landesbedienstete noch attraktiver zu machen. „Für die umweltfreundliche Form des Berufspendelns können nun weitere Vergünstigungen in Anspruch genommen werden“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann die Angebotserweiterung. Ab sofort können die 242.000 Landesbediensteten beim JobTicket BW den Arbeitgeberzuschuss auch zu Jahreszeitfahrkarten der Deutschen Bahn und zur BahnCard 100 mit jährlicher Zahlungsweise erhalten. Bisher war es nur auf DB-Jahreszeitfahrkarten mit monatlicher Zahlungsweise anwendbar.
„Ich freue mich darüber, dass damit Bahnfahrten über längere Strecken mit dem JobTicket BW preislich vorteilhafter werden. Das macht die Deutsche Bahn für Langstrecken-Pendler attraktiver und ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz“, betonte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Für eine weitere Verbesserung bat Verkehrsminister Hermann die Nahverkehrs- und Tarifverbünde um Mitwirkung: „Wir wissen, dass überzeugte Radfahrerinnen und Radfahrer auf Tickets für ÖPNV und Bahn speziell für das Winterhalbjahr gerne sechs Monate lang den JobTicket BW-Zuschuss nutzen würden. Von Seiten des Landes machen wir das jetzt möglich. Ich würde mich freuen, wenn die Verbünde entsprechende Angebote entwickeln.“
Hintergrund:
Das JobTicket BW gibt es seit dem 1. Januar 2016 für alle 242.000 Bediensteten des Landes Baden-Württemberg. Seit Oktober 2017 können auf Jahreszeitfahrkarten der 22 Nahverkehrs- und Tarifverbünde und der Deutschen Bahn einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von 25 Euro pro Person und Monat beantragen. Bisher machen rund 28.500 Landesbedienstete von diesem bundesweit einmaligen Angebot Gebrauch. Die Nutzerzahlen steigen kontinuierlich weiter an.
Damit der Zuschuss steuerfrei gewährt werden konnte, musste er bisher als sogenannter Sachbezug ausgestaltet werden. Er konnte bisher nur zu Jahreszeitfahrkarten mit monatlicher Zahlungsweise gewährt werden. Mit der Novelle des Einkommensteuergesetzes werden seit Jahresbeginn Arbeitgeberzuschüsse zu Fahrkarten für regelmäßig verkehrende öffentliche Verkehrsmittel nach § 3 Nr. 15 Einkommensteuergesetz generell steuerfrei gestellt – auch für Fahrkarten mit einmaliger jährlicher Zahlweise. Die Deutsche Bahn gewährt auf ihre Tarifprodukte bei Einmalzahlung Rabatte, die nun von den Nutzern des Jobtickets in Anspruch genommen werden können.
Dafür mussten die Regelungen zur steuerlichen Behandlung des Zuschusses zum JobTicket BW an das neue Einkommensteuerrecht angepasst werden. Dies haben das Verkehrsministerium und das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg zur Weiterentwicklung des JobTicket BW genutzt.
Mehr zum JobTicket BW unter https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/verkehrspolitik/nachhaltige-mobilitaet/jobticket-bw/