Verkehrspolitik

Kabinett beschließt Landeskonzept zum Bundesverkehrswegeplan

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Der Ministerrat hat die vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) vorbereitete Anmeldeliste der Straßenprojekte für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans gebilligt. Das Kostenvolumen der gemeldeten Neu- und Ausbaumaßnahmen beläuft sich auf rund 11,2 Milliarden Euro.

„Die Anmeldeliste wurde in einem sehr transparenten Verfahren mit einer breiten Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Neben der üblichen Verbändeanhörung wurde in vier Regionalkonferenzen intensiv diskutiert. Zwischen den Wünschen nach dem Bau von Straßen und den finanziellen Möglichkeiten besteht jedoch eine erhebliche Kluft. Deshalb kommen wir um eine Priorisierung nicht herum“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Der Bund habe in den vergangenen Jahren im Schnitt gerade einmal 230 Millionen Euro jährlich in die Neu- und Ausbaumaßnahmen investiert.

Bund muss mehr Mittel für Straßenbau zur Verfügung stellen

„Überdies hat der Bund für die kommenden Jahre eine Absenkung der Mittel auf unter 100 Millionen Euro angekündigt“, ergänzte Hermann. Somit müsse davon ausgegangen werden, dass nur ein Teil der gemeldeten Maßnahmen während der Laufzeit des Bundesverkehrswegeplans realisiert werden kann. „Es liegt auf der Hand, dass eine neue Bundesregierung deutlich mehr finanzielle Mittel für den Straßenbau zur Verfügung stellen muss. Maßnahmen zu priorisieren ist bei so einer Lücke vielleicht ein Anfang, aber es kann kein Dauerzustand sein, dass nur ein geringer Teil der Projekte realisiert werden kann“, betonten Kretschmann und Hermann.

„Wir werden die im Kabinett vorgestellte Liste nun in den kommenden Wochen priorisieren“, so Verkehrsminister Hermann. Die Bewertung erfolge nach den Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Wirkung auf den Menschen, Wirkung auf die Umwelt und Kosten.

Bürgerbeteiligung und Transparenz bei Erstellung des Landeskonzepts

Ausgangspunkt des Beteiligungsverfahrens war die Vorlage des MVI im März diesen Jahres: ein Landeskonzept samt Maßnahmenpool, der sich im Wesentlichen aus den noch nicht realisierten Maßnahmen des bisherigen Bundesverkehrswegeplans speiste. Das Landeskonzept hatte für die Aufnahme in die Maßnahmenliste drei Bausteine unterschieden und hierfür objektive Kriterien formuliert:

  1. Transeuropäische Achsen (Autobahnen und autobahnähnliche Bundesstraßen),
  2. regionale und verkehrlich bedeutende Achsen,
  3. Einzelmaßnahmen (Ortsumgehungen).

Insgesamt sind über 350 Stellungnahmen im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) eingegangen. An den Regionalkonferenzen haben jeweils 150 bis 500 Interessierte teilgenommen. „Die im Rahmen der Anhörung und bei den Regionalkonferenzen eingegangenen Stellungnahmen haben wir ausgewertet und dann geprüft, ob Änderungen am Maßnahmenpool begründet sind“, führte Hermann aus. „So viel Beteiligung und Transparenz hat es bisher bei keiner Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan gegeben“, so der Minister. Die aufgrund der Anhörung und der Regionalkonferenzen überarbeitete Maßnahmenliste werde nun an das Bundesverkehrsministerium übersandt.

Die Maßnahmenliste

Die Liste enthält 158 Projekte (darunter 103 Neubau- und 55 Ausbauprojekte). Der Entwurf der Maßnahmenliste, der im März 2013 veröffentlicht worden war, enthielt 160 Projekte (davon ca. 100 Neubau- und 60 Ausbaumaßnahmen). Die geringfügige Differenz resultiert aus Veränderungen durch das Anhörungsergebnis, in dessen Folge acht Neubauprojekte zusätzlich aufgenommen wurden und fünf Projekte (überwiegend Ausbauprojekte) gestrichen wurden, und dem Wunsch des Bundesverkehrsministeriums, teilweise durchgeführte Projekte zusammenzufassen. So wurden z. B. die beiden Projekte Ortsumfahrung Unterkochen und Ortsumfahrung Ebnat zu einem Projekt „Unterkochen bis Ebnat“ zusammengefasst.

Zudem wurden Ergebnisse eines vom MVI in Auftrag gegebenen Gutachtens zu Zwischenlösungen berücksichtigt. Demnach besteht für ca. 70 km Ausbaulänge an Autobahnen, die im Bedarfsplan 2003 enthalten waren, kein Bedarf für eine Ausbau-Anmeldung und damit die Möglichkeit Kosten zu sparen. Rund 9 km Ausbaulänge wurden als neue Vorhaben gegenüber dem angehörten Listenentwurf als bedarfsplanrelevant ermittelt. Eine Zwischenlösung durch eine tageszeitlich beschränkte Seitenstreifenfreigabe kommt auf einer Länge von ca. 60 km im Autobahnnetz in Betracht. Bei der Untersuchung von dreistreifigen Ausbaulösungen gegenüber den vierstreifigen Ausbaumaßnahmen ergaben sich durch das Gutachten nur marginale Änderungen gegenüber dem angehörten Listenentwurf.

Abschließend betonte Minister Hermann: „In einem aufwändigen fachlichen Verfahren wurde eine lange Anmeldeliste erarbeitet. Die Bündelung von Verkehr auf Achsen ist das Leitbild. Der Bund wird nun mit eigenen Prüfschritten die Landeslisten bewerten. Darüber hinaus müssen Netzgesichtspunkte, Wirkungen und Verlagerungspotenziale zwischen Ausbauprojekten auf Schiene, Straße und Wasserwegen beachtet werden.“

Neuer Bundesverkehrswegeplan

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung arbeitet momentan an der Aufstellung eines neuen Bundesverkehrswegeplans, der 2015/2016 vorliegen und den derzeit geltenden Bundesverkehrswegeplans aus dem Jahr 2003 ablösen soll. Der Bundesverkehrswegeplan enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte des Bundes, für die ein Baubedarf während seiner Laufzeit erwartet wird. Wichtigste Grundlage ist die absehbare Verkehrsentwicklung (Laufzeit in der Regel 15 Jahre). Er ist zwar das maßgebende Planungsinstrument, jedoch noch kein Finanzierungsplan oder  -programm. Der Bundesverkehrswegeplan bildet die Grundlage für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Bundesschienenwege und Bundesfernstraßen mit den zugehörigen Bedarfsplänen. Der Bundestag beschließt über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplan in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze. Nach derzeitigen Planungen soll dieser Prozess im Jahr 2016 abgeschlossen sein. Zur Verwirklichung der Ausbaumaßnahmen nach dem Bedarfsplan stellt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Fünfjahresspläne auf. Die Bundesländer sind aufgefordert, dem Bundesverkehrsministerium  mögliche Straßenprojekte zu melden. Dabei hat das Bundesverkehrsministerium jedoch weder Kriterien noch den finanziellen Rahmen für eine Priorisierung vorgegeben. Das Land Baden-Württemberg hält deshalb eine eigene kriteriengestützte Priorisierung für unabdingbar. Diese wird dem Bund noch im November 2013 vorgelegt werden.

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