ÖPNV

Kabinett bringt Gesetzentwurf zum ÖPNV-Pakt in den Landtag ein

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Minister Hermann: Öffentlicher Nahverkehr in der Region Stuttgart wird ausgebaut – Wichtiger Schritt für nachhaltige Mobilität und Klimaschutz

Die Landesregierung hat am 03.03.2015 den Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Region Stuttgart gebilligt. Nun wird der Entwurf in den Landtag eingebracht und damit das parlamentarische Verfahren der Gesetzgebung eingeleitet. Ziel ist es, die Menschen zum Umstieg vom Auto auf Busse und Bahnen zu bewegen. Im Raum Stuttgart soll dafür der ÖPNV gestärkt und in den kommenden Jahren weiter ausgebaut werden. 

Landesverkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Angesichts der Verkehrsprobleme im Ballungsraum und der Landeshauptstadt selbst und der zwingenden Notwendigkeit, die Luftschadstoffwerte zu senken, ist es notwendig, dass mehr Menschen umweltfreundliche und klimaverträgliche Verkehrsmittel benutzen. Der zwischen Land, Verband Region Stuttgart, Landeshauptstadt und umliegenden Verbund-Landkreisen im Februar geschlossene ÖPNV-Pakt wird nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.“ Zugleich werden die in der Vergangenheit teilweise strittigen Zuständigkeiten im öffentlichen Personennahverkehr im Großraum Stuttgart zwischen dem Verband Region Stuttgart und den umliegenden Landkreisen Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg sowie dem Rems-Murr-Kreis klar geregelt. 

Dem Entwurf waren monatelange Verhandlungen unter der Leitung des Landesverkehrsministers vorangegangen. „Dabei ging es immer darum, nicht nur die formalen Streitigkeiten beizulegen, sondern durch eine Abrundung der Aufgaben ein deutlich besseres ÖPNV-Angebot anzustoßen“, unterstrich Minister Hermann. Im Februar 2014 schließlich hatten sich das Land, der Verbund Region Stuttgart, die Landkreise sowie die Landeshauptstadt Stuttgart auf ein umfassendes Arbeitsprogramm bis 2025 geeinigt und eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Der Gesetzentwurf setzt nun wesentliche Teile dieses Arbeitsprogramms um.

Die betroffenen Verbände sind bereits zum Gesetzentwurf angehört worden. Die eingegangenen Anregungen wurden sorgfältig geprüft und sind teilweise in den Gesetzentwurf eingeflossen. 

„Die vernetzte und nachhaltige Mobilität in der Region Stuttgart wird spürbar gestärkt“, sagte Minister Hermann. Der Verband Region Stuttgart sei zukünftig für neu zu schaffende Expressbuslinien zuständig, welche das S-Bahn-System ergänzen und entlasten sollen. Dies geschehe im Einvernehmen mit den Stadt- und Landkreisen. „Die Expressbuslinien haben das Ziel, die Mittelzentren und wichtige Verkehrsknotenpunkte im Raum Stuttgart miteinander zu verbinden, wo es bislang keine S-Bahn-Verbindungen gibt. Denn das bestehende S-Bahn-Netz ist weitgehend sternförmig auf das Zentrum Stuttgart ausgerichtet. Die Expressbuslinien werden die Querverbindungen in diesem Netz schließen. Die Fahrgäste kommen so schneller ans Ziel, ohne das belastete S-Bahn-Netz in Anspruch nehmen zu müssen.“ Zunächst werde der Verband Region Stuttgart mit drei Linien im Dezember 2016 beginnen und nach einer Testphase mit weiteren Linien folgen.

Außerdem werde unter Federführung des Verbands Region Stuttgart das regionale Verkehrsmanagement verbessert. Zudem werde dem Verband Region Stuttgart neu die Kompetenz zur Vernetzung der Verkehrsträger sowie zur Verkehrssteuerung zugewiesen. Dabei würden zum Beispiel die Angebote zu Park & Ride, Bike & Ride und zum Carsharing finanziell gefördert. Auch die Vermittlung von Mitfahrmöglichkeiten, das betriebliche Mobilitätsmanagement und Radroutenplanung sollen optimiert werden. „Damit werden die einzelnen Verkehrsmittel gezielt aufeinander abgestimmt und besser vernetzt“, sagte Hermann.

Daneben werde der Verband Region Stuttgart künftig eine Allgemeine Vorschrift im Einvernehmen mit den Landkreisen und dem Land erlassen. Diese regle die Anwendung des VVS-Tarifs für die Integration des Busverkehrs in der Verbundstufe 2. Damit verbunden sei auch der finanzielle Ausgleich an die Busunternehmen, der durch die Anwendung des VVS-Tarifs entstehe.

Für die Landkreise wird im Gegenzug die alleinige Zuständigkeit für das Fahrplanangebot im Busverkehr außerhalb der Expressbusse sowie für die Nebenbahnen festgeschrieben. Die Landkreise haben sich verpflichtet, in den kommenden Jahren schrittweise auf allen Zubringerbuslinien zur S-Bahn einen zuverlässigen 30-Minuten-Takt einzuführen. Der formale Kompetenzstreit zwischen Landkreisen und dem Verband Region Stuttgart war die Ursache für die Verhandlungen über einen ÖPNV-Pakt 2025. Minister Hermann sagte: „Dieser Pakt für eine zukunftsfähige Mobilität, auf den sich alle beteiligten Partner verständigt haben, nutzt den Menschen und der Wirtschaft in der Region.“

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