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Kabinett stimmt Eckpunkten zur Novelle der Landesbauordnung zu

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Das Baurecht in Baden-Württemberg soll künftig stärker nach ökologischen, sozialen und sicherheitstechnischen Gesichtspunkten ausgerichtet werden. Das Landeskabinett stimmte den Eckpunkten zur Novelle der Landesbauordnung (LBO) zu. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, erklärten: „Ziel der Novelle ist es, Nachhaltigkeit im Baurecht durch praktikable Verbesserungen zu stärken. So soll der Bau gut zugänglicher Abstellflächen und -räume für Fahrräder sowie Kinderwagen vorgeschrieben und die Errichtung von Solar- oder Kleinwindkraftanlagen erleichtert werden. Damit erleichtern wir die Nutzung regenerativer Energie und  fördern den Radverkehr.“ Außerdem sei geplant, Rauchwarnmelder in Privathäusern zur Pflicht zu machen.

Auf der Grundlage der Eckpunkte werde nun ein Gesetzentwurf ausgearbeitet, fuhr Staatssekretärin Splett fort. Ein wichtiger Bestandteil der Novelle sei die Einführung einer Rauchwarnmelderpflicht für Schlaf- und Kinderzimmer in Wohnungen.  Auch in Beherbergungsstätten und Gemeinschaftsunterkünften sollen bei Neubauten Rauchwarnmelder verpflichtend eingeführt werden. Für Bestandsgebäude sei mit Übergangsfristen eine Nachrüstpflicht vorgesehen.

„Wir wollen auch durch neue Regelungen für Fahrrad-Stellplätze den Radverkehr stärken“, erklärte Splett. Vorgesehen seien mehr Fahrradabstellplätze bei Neubauten, bei denen mit erheblichem Zu- und Abgangsverkehr mit Fahrrädern zu rechnen sei. Die Pflicht zur Schaffung von Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen und Gehhilfen solle auf gemischt genutzte Gebäude (z.B. Gebäude mit Wohnungen und Ladengeschäften) ausgeweitet werden. Bei neuen Wohngebäuden wolle man sicherstellen, dass Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen gut zugänglich angelegt werden, so die Staatssekretärin.

Zugleich sollen Gemeinden ermächtigt werden, durch örtliche Bauvorschrift weniger als den bisher vorgeschriebenen einen notwendigen privaten Kfz-Stellplatz pro Wohnung festzulegen. Derzeit ist nur die Erhöhung auf zwei Kfz-Stellplätze je Wohnung möglich. Carsharing-Stellplätze sollen künftig bei den Verwendungsoptionen für die Einnahmen aus der Ablösung von Kfz-Stellplätzen ausdrücklich genannt werden.

„Mit der LBO-Novelle wird die Landesregierung auch die Nutzung regenerativer Energien unterstützen“, erklärte Staatssekretärin Splett. Es sei geplant, Solaranlagen auf Gebäuden umfassend verfahrensfrei zu stellen. Überdies sollen Solaranlagen nicht mehr generell aus rein gestalterischen Gründen per kommunaler Satzung verhindert werden können. Zudem sei vorgesehen, bei der Nutzung regenerativer Energien von Abstandsvorschriften leichter abweichen zu können.

Das in die Kritik geratene Kenntnisgabeverfahren solle mit der LBO-Novelle eingeschränkt werden. Splett: „Oft sind im Kenntnisgabeverfahren sogenannte isolierte Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen zu genehmigen. Diese sind gebührenpflichtig und führen dazu, dass sich der Baubeginn in der Praxis regelmäßig erheblich verzögert und die Vorteile des Kenntnisgabeverfahrens vielfach wieder aufgehoben werden.“ Sinnvoll sei das Verfahren eigentlich nur dann, wenn sich das Bauvorhaben genau an die Festlegungen des Bebauungsplans hielte. „Deshalb soll das Kenntnisgabeverfahren nur noch in diesen Fällen zugelassen werden. Die Zahl der Kenntnisgabeverfahren wird sich damit deutlich zugunsten des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens verringern“, erläuterte Staatssekretärin Splett. Diese Lösung wurde in der Musterbauordnung und vielen anderen Landesbauordnungen gewählt. In Bayern liegt der Anteil der vereinfachten Verfahren daher bei 80 Prozent.

Die Novelle sehe zudem vor, so Splett, dass die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz als Baustoff unter Beachtung von Brandschutzvorschriften erweitert werden. Dadurch würde auch bei Gebäuden mit mehr als vier Stockwerken der Massivholzbau durchgängig ermöglicht und der Einsatzbereich von Holz als Baustoff deutlich erweitert. Vorgesehen seien auch Regelungen zum Bodenschutz bei großen Bauvorhaben und zur Begrünung baulicher Anlagen.

Zur Verbesserung des Brandschutzes bei der Tierhaltung in Ställen würden die baurechtlichen Handlungsmöglichkeiten geprüft. Angedacht sei, insbesondere für die Tierhaltung in Ställen, eine Pflicht zum Einbau geeigneter Brandmeldeanlagen.

Staatssekretärin Splett: „Die frühzeitige Information der Bevölkerung über die Errichtung einer Mobilfunkanlage ist ein wichtiges politisches Anliegen. Es soll daher auch bei kleineren Mobilfunkantennen bis 10 Meter Höhe sichergestellt werden, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger über beabsichtigte Standorte für solche Anlagen rechtzeitig und umfassend informiert werden.“ Zu prüfen sei, ob die LBO der richtige Regelungsort für eine derartige Anzeigepflicht ist oder ob das Ziel durch anderweitige Regelungen erreicht werden kann.

Weitere geplante Änderungen beträfen das Abstandsflächenrecht, Änderungen im Geschäftsbereich des Umweltministeriums als oberste Baurechtsbehörde oder dienten Klarstellungen in der Landesbauordnung, so Splett.

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