SPNV

Keine Nachteile für Bahnbeschäftigte durch Wettbewerb im Schienenpersonennahverkehr

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Sozialstandards werden eingehalten – Land steht zur Tariftreue

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) Baden-Württemberg hat Befürchtungen zurückgewiesen, die Bahn-Beschäftigten könnten in Folge der Ausschreibungen zur Neuvergabe der Leistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) leiden. „Für uns ist es sehr wichtig, dass der Wettbewerb im SPNV nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen wird“, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Sonntag. Er fügte mit Blick auf kritische Äußerungen aus der Deutschen Bahn hinzu: „In Baden-Württemberg gilt das Tariftreuegesetz: Wer sich auf ein Netz bewirbt muss für die Tariftreue unterschreiben. Aus den Erfahrungen anderer Bundesländer wissen wir, dass Befürchtungen, der Wettbewerb führe zu Sozialdumping, grundlos sind. Qualität und Leistung haben jedoch eindeutig vom Wettbewerb profitiert. Dagegen ist nicht bekannt, dass die DB-Beschäftigten in Baden-Württemberg besonders gut verdienen, obwohl der Große Verkehrsvertrag von 2003 der DB im Bundesvergleich sehr hohe Zuwendungen pro Zugkilometer garantiert. Das heißt: Die DB hat ihre exzellenten Erträge offenkundig nicht an ihre Mitarbeiter weitergegeben.“

Der Sprecher verwies ferner auf eine Vereinbarung mit Vertretern des Betriebsrates des Verkehrsbetriebs Württemberg der DB-Regio AG, wonach die Einrichtung eines paritätisch besetzten Gremiums angestrebt wird, das die Einhaltung der Tariftreueregelungen im SPNV überwachen soll. Ferner prüft das Land eine Regelung, die bei einem Wechsel von Mitarbeitern von einem zu einem anderen SPNV-Anbieter eine Mitnahme der Dauer der Betriebszugehörigkeit in das neue Unternehmen gewährleistet. Außerdem ist im Rahmen der Ausschreibungen eine Zugbegleiterquote fest vorgesehen, die sich an der bisherigen Praxis orientiert.

Der Ministeriumssprecher fügte hinzu: „Selbst wenn es zwischen den verschiedenen Bahnunternehmen gewisse Lohnunterschiede gibt, wird kein Wettbewerber der DB bei dem allgemeinen Arbeitskräftemangel in der Bahnbranche - ganz besonders in der Region Stuttgart - Personal gewinnen können, wenn die Konditionen nicht stimmen.“ Bei vielen SPNV-Ausschreibungen in der jüngsten Vergangenheit habe sich auch gezeigt, dass die Wettbewerber eben nicht über die Personalkosten miteinander konkurrieren, sondern dass es auch bei anderen Kostenblöcken wie Fahrzeugkosten erhebliche Unterschiede gibt.

Hintergrund 

Das Land Baden-Württemberg ist verantwortlich für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Es schließt Verträge mit Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und bestimmt damit, welche Strecken in welchem Takt und mit welchen Zug-Typen bedient werden. In Baden-Württemberg werden im SPNV derzeit insgesamt: ca. 65,5 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr vom Land bestellt und finanziert. Der überwiegende Anteil der SPNV-Leistungen wird derzeit von der DB Regio AG erbracht, allein der „große Verkehrsvertrag" von 2003, den die frühere Landesregierung ohne Wettbewerb an den Monopolisten DB vergeben hatte, umfasst 39,5 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr. Dieser Vertrag läuft im September 2016 aus. Weitere Verkehrsverträge sind bis 2016 ebenfalls neu zu vergeben. Gleichzeitig soll der SPNV ausgebaut werden. 

Das geplante Gesamtvolumen der Ausschreibungen zwischen 2012 und 2017 beträgt einschließlich Folgevergaben und inklusive Leistungsausweitungen nach bisheriger Planung rund 70 bis 80 Millionen Zug-Kilometer pro Jahr. Das Landeskabinett hat im Juni 2014 einem entsprechenden Zielkonzept 2025 für den Schienenpersonennahverkehr sowie dem Vergabekonzept des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur für den Wettbewerb im SPNV zugestimmt.

Zugleich ist es der Landesregierung ein wichtiges Anliegen, dass der notwendige Wettbewerb im SPNV nicht zulasten der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geht. Die grün-rote Landesregierung hat das Landestariftreuegesetz umgesetzt. Das bedeutet, dass Aufträge der öffentlichen Hand in Baden-Württemberg künftig nur noch an Unternehmen gehen dürfen, die ihren Beschäftigen Tariflöhne bezahlen. Dadurch soll Sozialdumping gegenüber früheren Vergabeverfahren verhindert werden. Bieter bei der Neuausschreibung des Schienenpersonennahverkehrs in Baden-Württemberg, die keine Tariftreueerklärung abgeben, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema finden Sie auch unter: Häufig gestellte Fragen zum Sozialstandard

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