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Keine weitere Einigung im Streit über Förderung der Zufahrt zum Europapark Rust

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Trotz des fairen Angebots zur Kostenteilung seitens des Landes möchte der Ortenaukreis eine gerichtliche Entscheidung über die Förderung. 

Bei der Vergleichsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg über die Förderung der Anschlussstelle an der Autobahn 5 und der Zufahrt zum Europapark im südbadischen Rust haben das Land und der Ortenaukreis am Donnerstag keine weitere Einigung erzielt. Wie das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) mitteilte, lehnt der Landkreis weitere Vergleichsgespräche vor Gericht ab und will nun eine gerichtliche Entscheidung. 

Die Vertreter des Landes hätten eine faire Kostenteilung angeboten, erklärte ein Ministeriumssprecher. Die jetzige Entwicklung sei bedauerlich, aber das Ministerium sehe der gerichtlichen Entscheidung gelassen entgegen. 

Im September hatte in einem ersten Teilvergleich der Kreis seine Klage auf eine Landesförderung der Anschlussstelle an die Autobahn 5 zurückgenommen und das Land ist dafür dem Kreis bei der Förderung des Grunderwerbs und der Ausgleichsmaßnahmen entgegengekommen. Damit waren beide Parteien zunächst aufeinander zugegangen und hatten damit den Weg für die Planung des verkehrsgerechten Umbaus der Autobahnanschlussstelle zum Europapark freigemacht. 

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