LUFT

Konsequente Luftreinhaltungspflicht wirkt – Luft in BW wird deutlich besser

Halbjahreswerte bestätigen Luftreinhaltepolitik der Regierung

Für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid (NO2) liegen die Halbjahreswerte für die Messstellen in Baden-Württemberg vor. Die Belastung der Atemluft durch Stickstoffdioxid (NO2) ist weiter zurückgegangen. Für die Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger bedeutet dies ein gesünderes Leben.

An der Messstelle Stuttgart Am Neckartor wurden von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg im ersten Halbjahr 2021 ein Halbjahreswert von 36 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) gemessen. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel liegt bei 40 µg/m3. Gegenüber dem Jahr 2016 mit einem Jahresmittelwert von 82 µg/m³ hat sich die Stickstoffdioxid (NO2) ‑Konzentration damit mehr als halbiert.

An den weiteren straßennahen Messstellen in Baden-Württemberg hat die LUBW im ersten Halbjahr 2021 folgende Stickstoffdioxid (NO2)-Konzentrationen gemessen: Heilbronn Weinsberger Straße Ost 27 µg/m3, Reutlingen Lederstraße-Ost 32 µg/m3, Stuttgart Hohenheimer Straße ebenfalls 32 µg/m3, Stuttgart Pragstraße und Stuttgart Talstraße  40 µg/m3 und Tübingen Mühlstraße 33 µg/m3. Lediglich an der Messstelle Ludwigsburg Schlossstraße wurde mit 46 µg/m3 Stickstoffdioxid (NO2) ein Wert über 40 µg/m³ gemessen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte zu den Halbjahreswerten: „Die Messwerte bestätigen unsere Linie: Mit vielfältigen Maßnahmen Schadstoffe reduzieren: Tempo 40, X1-Busse, Luftreinhalten, Filter und moderne schadstoffarme Fahrzeuge – sind einige der wirksamen Maßnahmen des Pakts.“ Im Jahr 2017 wurde der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel noch in 18 Städten in Baden-Württemberg überschritten. Zuletzt wurde Ende April in Stuttgart Talstraße die Busspur im Bereich der Messstelle eingerichtet und in Ludwigsburg Schlossstraße Anfang Juli Luftfiltersäulen in Betrieb genommen. Wir sind auf einem guten Weg den Grenzwert für den Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwert noch in diesem Jahr, spätestens aber nächstes Jahr im ganzen Land flächendeckend einzuhalten.“

Maßnahmen, die in Baden-Württemberg Wirkung zeigen sind u. a.:

  • Ausbau des Fuß- und Radverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs,
  • Umwidmung von Verkehrsflächen bspw. in Form von Bus- oder Radspuren,
  • Maßnahmen zur Verkehrslenkung und Verkehrsverstetigung, bspw. intelligente Verkehrssteuerungen und Zuflussdosierungen,
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen sowohl innerorts auf den von Luftbelastungen betroffenen Strecken auf Tempo 40 als auch im Zulauf auf die betroffenen Streckenabschnitte und auf Ausweichstrecken,
  • Filtersäulen zur Stickstoffdioxid-Filterung an besonderen Belastungsschwerpunkten,
  • grüne Umweltzonen,
  • Verkehrsverbote für Diesel-Fahrzeuge Euro 4/IV und 5/V (sind nur in Stuttgart notwendig).

Die „Corona-Pandemie“ hat zu einem Rückgang der Verkehrszahlen aufgrund der Kontaktbeschränkungen geführt. Die aktuellen Verkehrszahlen haben das „Vor-Corona-Niveau“ bislang nicht erreicht. Hauptverursacher für die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) ist der motorisierte Kfz-Verkehr.

Hierzu erläuterte die zuständige Staatssekretärin Elke Zimmer: „Der Rückgang des Verkehrsaufkommens durch die Kontaktbeschränkungen der „Corona-Pandemie“ hat auch zu den guten Werten geführt. Das zeigt: wir müssen unserer Linie folgen und mehr in den Umweltverbund investieren, weiter Anreize sowie Angebote schaffen, um vom Auto umzusteigen – das nützt nicht nur der Luftqualität, sondern auch dem Klima. Wer das Auto stehen lässt, hilft Luft und Klima!“

 

Ergänzende Information


Belastungen mit Luftschadstoffen sind abhängig von vielen Faktoren. Neben lokalen Effekten durch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen (z. B. intelligente Verkehrssteuerung, Geschwindigkeitsreduzierung, Filtersäulen, Busspuren) und regionalen Effekten (z. B. Flottenerneuerung, Hardware-Nachrüstung) kann auch das Wettergeschehen die Messwerte beeinflussen. Insbesondere sonnenscheinreiche Sommer mit hohen Ozonwerten und erhöhten Stickstoffdioxid-Konzentrationen können sich in den Messwerten niederschlagen. Detaillierte Auswertungen sind folglich komplex.

Die Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für Stickstoffdioxid (NO2) gelten Grenzwerte für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ und für kurzzeitige Konzentrationsspitzen von 200 µg/m³ im Stundenmittel bei 18 zulässigen Überschreitungen im Kalenderjahr. Dieser Wert wird seit dem Jahr 2017 landesweit eingehalten.

Die aktuellen Luftmesswerte sowie Jahresauswertungen seit 2016 stehen auf den Seiten der LUBW zur Verfügung:
www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-immissionswerte#karte

 

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