Unterstützenswertes Projekt – Verkehrsministerium empfiehlt, einen Antrag auf Förderung zu stellen
Über eine mögliche Reaktivierung der Zabergäubahn im Landkreis Heilbronn hat am Freitag im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI) ein sehr offenes und konstruktives Gespräch mit Vertretern des Landkreises sowie mit den Landtagsabgeordneten Friedlinde Gurr-Hirsch und Daniel Renkonen stattgefunden. Für den Landkreis Heilbronn nahmen der Erste Landesbeamte, Lutz Mai, und der Leiter des Amtes für Bauen, Umwelt und Nahverkehr, Claus-Jürgen Renelt, teil.
Bei dem Treffen bezeichnete der Amtschef des MVI, Dr. Uwe Lahl die Reaktivierung der Bahnstrecke als ein „unterstützenswertes Vorhaben“. Er wies allerdings zugleich auf mehrere Unsicherheiten hinsichtlich der Förderprogramme hin. So gebe es im Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) bis zum Ende seiner Laufzeit im Jahr 2019 auf Grund zahlreicher anderer Projekte kaum mehr finanziellen Spielraum für eine Förderung. Die Fortführung dieses Förderprogramms sei bisher unklar, da auch die Anschlussregelung für die vom Bund dafür bereit gestellten Entflechtungsmittel noch offen ist.
Hinsichtlich der Wünsche der kommunalen Seite nach einer Beteiligung des Landes an den Kosten der Fahrzeuge oder an den laufenden Betriebskosten der Züge nach einer Reaktivierung konnte Amtschef Dr. Lahl noch keine Zusage machen. Dies sei eine grundsätzliche Frage, die sehr viele vergleichbare Fälle betreffe und damit eine Frage der zukünftigen finanziellen Spielräume, die entscheidend von der weiteren Entwicklung der Bundeszuschüsse abhängig sei. Wichtig sei allerdings, dass der Landkreis zu gegebener Zeit einen Antrag auf eine Förderung einreiche. Darüber und über die Verteilung der künftigen Mittel müssten dann in der nächsten Legislaturperiode die künftige Landesregierung bzw. der Landtag von Baden-Württemberg entscheiden. Voraussetzung für eine Förderung ist jedoch eine aktuelle Untersuchung über den volkswirtschaftlichen Nutzen des Vorhabens, erläuterte Amtschef Dr. Lahl. Er empfahl dem Landkreis, dazu die im ersten Halbjahr 2016 zu erwartende Neuregelung zum Verfahren der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung abzuwarten. Die Vertreter des Landkreises kündigten an, die Vorbereitungen für eine Aktualisierung zu treffen, damit der Kreistag im nächsten Jahr einen Beschluss zu einer Kosten-Nutzen-Untersuchung fassen könne.