Lärmschutz

Lärmarme Produkte: Leise(r) geht auch!

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Bildquelle: STIHL

Staatssekretärin Splett informiert sich bei Maschinenhersteller STIHL 

Knatternde Heckenscheren oder röhrende Laubbläser, auch die Arbeit im heimischen Garten oder auf privaten und öffentlichen Grünflächen kann Lärm verursachen. Gisela Splett, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung und Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), informierte sich am 08.05.15 im Rahmen eines Werkbesuchs in Waiblingen bei STIHL, einem der weltweit führenden Hersteller von Motorgeräten für Forstwirtschaft, Landschaftspflege und den Baubereich, über lärmarme Produkte und Ziele in der weiteren Produktentwicklung. „Belästigungen durch Lärm müssen von vielen Seiten betrachtet werden. Neben Verkehrs- und Gewerbelärm fühlen sich Bürgerinnen und Bürger gerade im häuslichen Bereich durch laute Gartengeräte gestört“, so Gisela Splett nach dem Treffen. Wolfgang Zahn, Vorstand Entwicklung der STIHL AG ergänzte: „Für lärmsensible Bereiche können heute zahlreiche Akku-Geräte angeboten werden, die deutlich leiser sind als benzinbetriebene Maschinen. Bei solchen Produkten sehen wir eine steigende Nachfrage, vor allem im professionellen Bereich.“

„Lärmarme Produkte gibt es in unserem Sortiment schon einige. Viele Käufer sind aber fälschlicherweise der Meinung, was leise ist, hat keine Kraft.“ Entwicklungschef Zahn sieht hier noch Informationsbedarf, denn die Lautstärke eines Gerätes sage nichts über seine Leistungsfähigkeit aus. Geräte mit Akkus anstelle eines Benzinmotors seien heute schon in vielen Fällen genauso leistungsfähig, dazu noch leichter handhabbar und leiser. Lärmschutzbeauftragte Splett weist auf weitere Vorteile von geräuscharmen Produkten hin: „Sie eignen sich insbesondere für den Einsatz in verdichteten Innenstädten, wo bereits heute eine Vielzahl von Geräuschen auf die dort wohnenden und arbeitenden Menschen einwirken. Zudem ist für die Nutzer und Nutzerinnen der Geräte kein störender Gehörschutz mehr notwendig.“

Manche Kommunen haben ihre Geräte für die Pflege öffentlicher Anlagen schon durch geräuscharme Produkte ausgetauscht. Ziel müsse jetzt sein, auch den privaten Kunden und die Kundin beim Kauf der Motorgeräte zu überzeugen. Eine erste Orientierung geben mehrere Prüfsiegel: EU-Ecolabel, Blauer Engel, Green Public Procurement (GPP) – letzteres ist besonders bei öffentlichen Ausschreibungen relevant. „Die Vielzahl der Siegel und deren unterschiedliche Kriterien können aber auch für Verwirrung sorgen. Hier gilt es, einheitliche, einfach verständliche Standards zu schaffen“, so Splett weiter.

Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen die meisten technischen Helfer in Wohngebieten von Montag bis Samstag nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr laufen. Geräte mit höheren Lärmemissionen wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Ausgenommen von diesen weiter eingeschränkten Zeiten sind Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen. „Hier besteht noch Handlungsbedarf seitens der EU-Kommission“, erläutert Splett. „Während es für zahlreiche Produktkategorien wie z.B. Computer, Holzmöbel oder Waschmittel von der EU genau festgelegte Vergabekriterien für das Ecolabel gibt, fehlen entsprechende Vorgaben für Garten- bzw. Landschaftspflegegeräte. Dass es auch anders geht, beweist die EU mit den Empfehlungen des „Green Public Procurement“. Hier werden als Hilfestellung für öffentliche Ausschreibungen durchaus konkrete Zahlen genannt, um umweltfreundliche Güter oder Dienstleistungen zu erhalten.“

Weitere Meldungen

Zwei Züge stehen sich an einem Bahnsteig gegenüber.
Verkehrsvertrag 2.0

Verkehrsvertrag 2.0 für mehr Qualität im Regionalverkehr

CiCoBW

CiCoBW wächst mit FAIRTIQ

Ein Banner mit der Aufschrift "Feinstaubalarm", das Banner hängt an einer Fußgängerbrücke über der Bundesstraße 14 in Stuttgart. Im Vordergrund sind Messgeräte einer Feinstaubmessstation zu sehen.
Luft

Saubere Luft: Gutachten bestätigt Instrumente des Landes

Elektro

24,6 Millionen vom Land für Ladeinfrastruktur

Fähre Konstanz-Meersburg des Bodensee-Oberschwaben Verkehrsverbund GmbH
Bus

Weitere Finanzierung für Fähren-Regiobus 700 ist gesichert

Auf Aspahlt das Logo des Landesprogramms: Wir sind MOVERS – AKtiv zur Schule
MOVERS

1000 Schulen im Landesprogramm MOVERS beraten

Ein Regiobus unterwegs auf einer Landstraße.
ÖPNV

Neue Regiobus-Linien für Baden-Württemberg

Ein Fuß einer nicht sichtbaren Person tritt in die Pedale eines gelben Fahrrads.
Rad

Zahl der RadService-Punkte steigt 2024 auf über 600 Stück

Rückseite eines Fahrkartenautomates.
ÖPNV

Vergabe: stationärer Fahrkartenverkauf aus einem Guss

Bauarbeiter legen mit ihrer Teermaschine einen neuen Straßenbelag.
Strasse

Querspange Erbach der B 311 freigegeben

Bauarbeiter arbeiten mit Schaufeln und Schubkarren an einer Baustelle.
Strasse

Ortsumfahrung Pfaffenhofen-Güglingen freigegeben

Eine Person fährt mit einem Fahrrad über einen Weg mit einem großen Fahrradsymbol.
Rad

Radunterführung an der B 27 fertiggestellt

Beton an einer Brücke bröckelt ab.
Brücken

Land reagiert bei Brückensicherheit

Ein kleines Mädchen sitzt in einem Bus und schaut zum Fenster hinaus.
Bus

Neuer Regiobus zwischen Herrenberg und Calw

E-Auto an Ladestation
Ladeinfrastruktur

Weitere Parkplatzflächen für mehr Ladepunkte