Lärmschutz

Lärmarme Produkte: Leise(r) geht auch!

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Bildquelle: STIHL

Staatssekretärin Splett informiert sich bei Maschinenhersteller STIHL 

Knatternde Heckenscheren oder röhrende Laubbläser, auch die Arbeit im heimischen Garten oder auf privaten und öffentlichen Grünflächen kann Lärm verursachen. Gisela Splett, Lärmschutzbeauftragte der Landesregierung und Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur (MVI), informierte sich am 08.05.15 im Rahmen eines Werkbesuchs in Waiblingen bei STIHL, einem der weltweit führenden Hersteller von Motorgeräten für Forstwirtschaft, Landschaftspflege und den Baubereich, über lärmarme Produkte und Ziele in der weiteren Produktentwicklung. „Belästigungen durch Lärm müssen von vielen Seiten betrachtet werden. Neben Verkehrs- und Gewerbelärm fühlen sich Bürgerinnen und Bürger gerade im häuslichen Bereich durch laute Gartengeräte gestört“, so Gisela Splett nach dem Treffen. Wolfgang Zahn, Vorstand Entwicklung der STIHL AG ergänzte: „Für lärmsensible Bereiche können heute zahlreiche Akku-Geräte angeboten werden, die deutlich leiser sind als benzinbetriebene Maschinen. Bei solchen Produkten sehen wir eine steigende Nachfrage, vor allem im professionellen Bereich.“

„Lärmarme Produkte gibt es in unserem Sortiment schon einige. Viele Käufer sind aber fälschlicherweise der Meinung, was leise ist, hat keine Kraft.“ Entwicklungschef Zahn sieht hier noch Informationsbedarf, denn die Lautstärke eines Gerätes sage nichts über seine Leistungsfähigkeit aus. Geräte mit Akkus anstelle eines Benzinmotors seien heute schon in vielen Fällen genauso leistungsfähig, dazu noch leichter handhabbar und leiser. Lärmschutzbeauftragte Splett weist auf weitere Vorteile von geräuscharmen Produkten hin: „Sie eignen sich insbesondere für den Einsatz in verdichteten Innenstädten, wo bereits heute eine Vielzahl von Geräuschen auf die dort wohnenden und arbeitenden Menschen einwirken. Zudem ist für die Nutzer und Nutzerinnen der Geräte kein störender Gehörschutz mehr notwendig.“

Manche Kommunen haben ihre Geräte für die Pflege öffentlicher Anlagen schon durch geräuscharme Produkte ausgetauscht. Ziel müsse jetzt sein, auch den privaten Kunden und die Kundin beim Kauf der Motorgeräte zu überzeugen. Eine erste Orientierung geben mehrere Prüfsiegel: EU-Ecolabel, Blauer Engel, Green Public Procurement (GPP) – letzteres ist besonders bei öffentlichen Ausschreibungen relevant. „Die Vielzahl der Siegel und deren unterschiedliche Kriterien können aber auch für Verwirrung sorgen. Hier gilt es, einheitliche, einfach verständliche Standards zu schaffen“, so Splett weiter.

Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen die meisten technischen Helfer in Wohngebieten von Montag bis Samstag nur in der Zeit von 7 bis 20 Uhr laufen. Geräte mit höheren Lärmemissionen wie Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen nur an Werktagen zwischen 9 und 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr betrieben werden. Ausgenommen von diesen weiter eingeschränkten Zeiten sind Geräte mit dem europäischen Umweltzeichen. „Hier besteht noch Handlungsbedarf seitens der EU-Kommission“, erläutert Splett. „Während es für zahlreiche Produktkategorien wie z.B. Computer, Holzmöbel oder Waschmittel von der EU genau festgelegte Vergabekriterien für das Ecolabel gibt, fehlen entsprechende Vorgaben für Garten- bzw. Landschaftspflegegeräte. Dass es auch anders geht, beweist die EU mit den Empfehlungen des „Green Public Procurement“. Hier werden als Hilfestellung für öffentliche Ausschreibungen durchaus konkrete Zahlen genannt, um umweltfreundliche Güter oder Dienstleistungen zu erhalten.“

Weitere Meldungen

An einem Bahnhof stehen versetzt nebeneinander drei verschiedene Züge.
Qualitätsranking

Pünktlicher Schienenverkehr hat Priorität

Bahngleis mit Zug im Hintergrund.
Schiene

Zuschlag an DB Regio für Neckartal erteilt

Bodensee-Promenade der Stadt Friedrichshafen
Bodensee-Schifffahrt

Veranstaltungsreihe zu klimaneutralem Bodensee startet

Modellseilbahn Heilbronn, gefördert vom Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Seilbahn

Startschuss für urbane Seilbahn in Heilbronn

Die Preisträger und Preisträgerin mit Staatssekretärin Elke Zimmer und Ministerialdirektor Berthold Frieß
ÖPNV-Zukunftskongress

Ministerium für Verkehr und bwegt küren 'BWeger und BWegerin'

Symbole für den öffentlichen Nahverkehr in Leipzig
ÖPNV-Report

ÖPNV-Angebot im Land wächst um 15 Prozent

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße (Bild: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)
Lärm

Initiative Motorradlärm bilanziert Erfolge

Ein Auto mit Kameras und Sensoren auf dem Dach fährt an Parkplätzen vorbei.
Digitale Parkraumkontrolle

Bundesweite Premiere: Digitale Parkraumkontrolle mit Scan-Fahrzeug

Bauarbeiten an einer Brücke (Bild: Fotolia.com/c-vom)
Kommunaler Straßenbau

Land unterstützt Kommunen mit 120 Millionen Euro

Mehrere Spaten stecken in einem Erdhügel.
Bad Urach

Bad Urach: Umbau der B 28 beginnt

Zwei Radfahrer:innen fahren einen Weg an einem Fluss entlang.
STADTRADELN

STADTRADELN 2025: Baden-Württemberg radelt wieder los

Ein Elektroauto lädt an einer Ladesäule.
Elektromobilität

Neuer E-Ladepark an Landesstraße eröffnet

Motorhaube eines Polizeiautos, auf welcher ein Förderbescheid des Verkehrsministeriums für Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Höhe von 787.500 Euro liegt.
Elektromobilität

225 Ladepunkte für die baden-württembergische Polizei

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
Radwege

Mehr sichere Radwege im ganzen Land

Fußgänger und Fahrradfahrer
Rad und Fuß

Förderung für Rad- und Fußwege stärkt Verkehrssicherheit