8. Mai 2014: Die grün-rote Koalition hat am 7. Mai 2014 beschlossen, die Vorfinanzierungsermächtigung aus Landesmitteln - den so genannten SWING –um 40 Mio. Euro auf 100 Mio. Euro zu erhöhen. „Diese Entscheidung stärkt die Straßenbauverwaltung in den Regierungspräsidien erheblich und erweitert den Handlungsspielraum des Verkehrsministeriums“, erklärten Verkehrsminister Winfried Hermann und Finanzminister Nils Schmid am Donnerstag in Stuttgart.
Damit sollen die notwendigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit das Land im Vorgriff auf erwartete Bundesmittel im Jahr 2014 entsprechende Straßenbaumaßnahmen zeitnah umsetzen kann. Diese Maßnahme wurde notwendig, da der Bund den Haushalt in diesem Jahr erst zur zweiten Jahreshälfte in Kraft setzen wird. Die Landesregierung erwartet dann zusätzliche Bundesmittel vor allem für die Sanierung von Straßen und Ingenieur-Bauwerken.
Die Erhöhung der Vorfinanzierungsermächtigung ist Teil eines umfassenden Handlungskonzeptes zur Umsetzung der dem Land zufließenden Bundesmittel für den Straßenbau. Minister Hermann:erklärte: „Wir wollen mit diesem Konzept die erwarteten Bundesmittel zielgerecht und optimal für die Straßenbaumaßnahmen im Land einsetzen und insbesondere die Sanierung stärken."
Dazu zählt auch die Finanzierung von 30 zusätzlichen Stellen in der Straßenbauverwaltung bereits in diesem Jahr. „Sie sind insbesondere im Bereich der Sanierungsmaßnahmen dringend notwendig“, sagte Verkehrsminister Winfried Hermann.
Aktualisierung: Am 21. Mai 2014 erfolgte die erste Beratung des Gesetzentwurfes für einen Dritten Nachtragshaushalt, mit dem die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Straßenbau-Handlungskonzepts geschaffen werden sollen: www.landtag-bw.de
Die einzelnen Maßnahmen können im Handlungskonzept Straßenbau nachgelesen werden.