Luftreinhaltung

Land Baden-Württemberg und Stadt Reutlingen verzichten auf Berufung

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Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hatte am 22. Oktober 2014 das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, verurteilt, den Luftreinhalteplan für Reutlingen so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte für NO2 und für Feinstaub enthält. 

Seit dem 20. November 2014 liegt die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vor. Darin verweist das Gericht unter anderem darauf, dass ein Luftreinhalteplan auf das Ziel der Einhaltung der Grenzwerte in möglichst kurzer Zeit ausgerichtet sein müsse. Das bisherige Vorgehen allein wurde – trotz Fortschritten bei der Luftreinhaltung - als nicht ausreichend betrachtet. Weiter wird bemängelt, dass der bisherige Luftreinhalteplan sich nur mit einzelnen Maßnahmen beschäftige und dabei offenlasse, wann die Grenzwerte eingehalten werden. 

Das Regierungspräsidium Tübingen und die Stadt Reutlingen haben sich mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur abgestimmt. Weder das Regierungspräsidium Tübingen noch die Stadt Reutlingen legen Berufung gegen das Urteil zum Luftreinhalteplan Reutlingen ein. Vielmehr wird die Luftreinhalteplanung für Reutlingen auf eine neue Basis gestellt. Angestrebt werden sollen Szenarien für die Luftreinhaltung, die Maßnahmen auf allen Politikebenen (Bund, Land, Kommune, ggf. auch EU) untersuchen sollen. Ziel ist es hierbei, den politischen Entscheidungsträgern die Erreichung der Grenzwerte und die damit verbundenen Zeiträume bis zur Zielerreichung darzustellen. Auf dieser Grundlage können Entscheidungen auf allen politischen Ebenen abgewogen und getroffen werden. 

Zugleich eröffnet das Vorgehen die Chance, in Reutlingen modellhaft für andere Städte darzustellen, wie Luftreinhaltung unter schwierigen Ausgangsbedingungen funktionieren kann.

Bei der Szenarioerstellung sollen ergebnisoffen alle Maßnahmen geprüft werden, die einen Beitrag zur Einhaltung der Grenzwerte versprechen. Im Rahmen des gemeinsamen Vorgehens wird die Stadt Reutlingen dabei die Möglichkeit haben, die Ausgestaltung der Maßnahmen aus ihrer Perspektive zu beeinflussen. Zudem wird die Stadt Reutlingen ein Szenario selbst gestalten können.

Bei der Umsetzung möglicher Maßnahmen wird das Land die Stadt nicht alleine lassen. Im Verkehrsbereich stehen verschiedene Förderprogramme bereit. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten will das Land seiner Verantwortung für eine Umsetzung von Maßnahmen gerecht werden.

Noch vor der Inbetriebnahme des Scheibengipfeltunnels sollen die Ergebnisse der Untersuchung vorliegen und die Fortschreibung des Reutlinger Luftreinhalteplans realisiert werden. 

Staatssekretärin Splett: „Ich begrüße die neue Basis der Kooperation. Für die Landesregierung ist das Urteil des Verwaltungsgerichtes ein weiterer Ansporn, die EU-Grenzwerte schnellstmöglich zu erreichen. Dies wird nur gelingen, wenn Stadt, Land und Bund zusammenarbeiten. Reutlingen könnte im Ergebnis zu einer Modellstadt für die Verbesserung der Luftqualität unter schwierigen Ausgangsbedingungen werden.“

Oberbürgermeisterin Barbara Bosch: „Die Fortsetzung der guten Zusammenarbeit mit dem Land zur Verbesserung der Luftqualität in der Stadt Reutlingen ist uns wichtig. Ich begrüße die Bereitschaft des Landes, uns dabei auch finanziell zu unterstützen."

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