Verkehr

Land beantragt im Bundesrat Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

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Baden-Württemberg setzt sich zusammen mit Bayern und Nordrhein-Westfalen für eine Fortführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes des Bundes (Bundes-GVFG) über das Jahr 2019 hinaus ein. Mit dem Gesetz werden größere Projekte des Schienennahverkehrs mit einem Kostenvolumen von mehr als 50 Mio. Euro gefördert.

Einer gemeinsamen Bundesratsinitiative der drei Länder hat das Landeskabinett in Stuttgart auf seiner Sitzung am 16. April 2013 zugestimmt. Die Länderkammer wird voraussichtlich am 3. Mai 2013 über den Antrag abstimmen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Es ist für uns ein wichtiges politisches Ziel, dass auch die in Baden-Württemberg geplanten großen Projekte im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und im Schienenpersonennahverkehr verwirklicht werden können, bei denen die Finanzierung bisher unsicher ist. Dazu zählen unter anderem das Mobilitätsnetz Heidelberg, die Reaktivierung der sogenannten Hesse-Bahn zwischen Calw und Renningen, die Regionalstadtbahn Neckar-Alb oder die Regio-S-Bahn Ulm. Bei einer Fortführung des GVFG-Bundesprogramms kann mit diesen Vorhaben das Netz für eine umweltverträgliche Mobilität ausgebaut werden. ‚Aus Mitteln der Kommunen und des Landes allein wären solche Projekte nicht finanzierbar.“

Der gemeinsame Ländervorstoß im Bundesrat hat das Ziel, die Finanzierung wichtiger großer Bauvorhaben zur Verbesserung des ÖPNV und des Schienenpersonennahverkehrs in Verdichtungsräumen auch über das Jahr 2019 hinaus sicherzustellen. Die Verkehrsministerkonferenz hatte die drei Länder einstimmig um diese Initiative in der Länderkammer gebeten.

Denn es besteht schon jetzt bei dringend notwendigen ÖPNV-Projekten bundesweit ein Antragsstau mit einer Investitionssumme von neun Milliarden Euro. Viele Projekte können nicht verwirklicht werden, weil das GVFG-Bundesprogramm in Folge der Föderalismusreform I zum Jahr 2019 ausläuft.

Für dringend notwendige, noch nicht in das Programm aufgenommene Vorhaben, die derzeit von Ländern und Kommunen geplant werden, fehlt gegenwärtig jegliche Finanzierungsperspektive. „Ein faktischer Investitionsstopp ist aber im Interesse einer nachhaltigen Verkehrspolitik nicht akzeptabel“, unterstrich Minister Hermann.

Darüber hinaus ist aber auch die Realisierung der bereits in das GVFG-Bundes-programm aufgenommenen Vorhaben ernsthaft gefährdet. Angesichts der finanziellen Unsicherheiten aufgrund des Auslaufens dieses Programms Ende 2019 und der bis dahin begrenzten Mittel überträgt der Bund das Risiko einer nicht vollständigen oder gar völlig ausfallenden Finanzierung aus dem GVFG-Bundesprogramm auf die Länder, die faktisch die Gesamtfinanzierung sichern müssen. Hierfür sind die Länderhaushalte aber nicht ausreichend ausgestattet.

Damit auch weiterhin große ÖPNV-Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von mehr als 50 Millionen Euro möglich bleiben, ist eine schnelle Entscheidung zur Fortführung der langjährigen Finanzierungspartnerschaft von Bund und Ländern in diesem Bereich erforderlich.

Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Über das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) fördert der Bund Infrastrukturvorhaben des ÖPNV, wie Stadtbahn- oder S-Bahnprojekte. Der Bund übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, das Land stellt weitere 20 Prozent zu Verfügung. Den Rest übernimmt die kommunale Ebene. In Folge der Förderalismusreform läuft das GVFG im Jahr 2019 aus. Die weitere Förderung solcher ÖPNV-Vorhaben ist bisher nicht geregelt.

Mit dem Gesetz ergeben sich für den Bund Aufwendungen für die weitere Ausstattung des Programms aus dem Bundeshaushalt mit einem unveränderten jährlichen Volumen von 332,56 Mio. Euro vom Jahr 2020 an. Für Länder und Gemeinden entstehen keine finanziellen Aufwendungen.

In Baden-Württemberg stehen in den kommenden Jahren S-Bahn-Vorhaben in den Regionen Rhein-Neckar und Breisgau sowie zahlreiche Stadtbahnvorhaben in ver-schiedenen Städten und Regionen des Landes auf der Projektliste.

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