Verkehrsbeschränkungen

Land bittet Gericht um Aufschub bei weiteren Verkehrsbeschränkungen

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Blick auf Stuttgart (Luftbild) (Bild: Fotolia.com)

Minister Hermann: Gesundheitsschutz hat weiterhin Vorrang

Angesichts gesunkener Werte der Luftschadstoffe in Stuttgart hat das Land Baden-Württemberg durch seine Anwälte in einem Schriftsatz an den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim um einen Aufschub hinsichtlich möglicher zonaler Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5/V und schlechter gebeten. Darin sind folgende Punkte enthalten.

  1. Bei der Luftqualität in Stuttgart gab es 2019 und 2020 deutliche Verbesserungen. Die ergriffenen Maßnahmen wirken, vor allem an den Hotspots im Talkessel (Neckartor, Hauptstätter Straße, Arnulf-Klett-Platz und Hohenheimer Straße). Wir sind nicht mehr weit von unserem Ziel entfernt. Zwei Hotspots an Tal- und Pragstraße brauchen aber weiter unsere Aufmerksamkeit.
  2. Die Corona-Krise zwingt zum Umdenken und erfordert neue Prioritäten. Belastbare Daten fehlen noch. Wir beobachten aber einen Rückgang des Kfz-Verkehrs seit Einführung der Kontaktbeschränkungen auf Hauptverkehrsachsen werktags um ein Drittel und eine Verbesserung der NO2-Messwerte um bis zu 10 Mikrogramm. Dies rechtfertigt eine Atempause bei der Luftreinhaltung.
  3. Daher haben wir das Gericht gebeten, für die Zeit der Kontaktbeschränkungen einen Aufschub zu akzeptieren. Dies betrifft die ursprünglich für April vorgesehenen Entscheidung um das Verkehrsverbot. Sobald die Kontaktbeschränkungen aufgehoben sind, wird das RP anhand der Messwerte über die Notwendigkeit von Verkehrsverboten entscheiden können und diese könnten dann – sofern erforderlich – zeitnah in Kraft treten. Daher bitten wir das Gericht darum, die Entscheidung zu vertagen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Wir wollen die Mobilitätswende beschleunigen und die Verkehrsverbote verhindern. Dazu werden wir mit der Stadt Stuttgart kurzfristig neue der Situation angemessene Maßnahmen entwickeln. Dazu könnte unter anderem die temporäre Freigabe von Fahrspuren für den Radverkehr auf Hauptverkehrsstraßen gehören. Der von Autos freigewordene Platz nützt damit der Gesundheit der Radfahrerinnen und Radfahrer. Auch die Hardware-Nachrüstung steht zur Verfügung und muss jetzt endlich stärker genutzt werden.

Ich hoffe, dass das Gericht diese Überlegungen nachvollziehen und unseren Vorschlag akzeptieren kann. In diesen Zeiten, in denen sich so vieles verändert, gerade im Verkehr, müssen wir umdenken und der Situation entsprechend verantwortungsvoll handeln. Der Gesundheitsschutz bleibt im Zentrum unserer Politik.“

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