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Land, Deutsche Bahn und Stadt Lahr streben gemeinsam Sanierung und barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Lahr an

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Landeszuschuss von 50 Prozent der Baukosten in Aussicht gestellt – Weitere Gespräche über finanzielle Details vereinbart

Bei den Plänen für die Sanierung und den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs in Lahr ziehen das Land, die Deutsche Bahn und die mittelbadische Stadt an der Rheintalstrecke an einem Strang. Bei einem Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI), der Stadt und der Deutschen Bahn wurden am 09. November 2015 weitere Gespräche über die Details der Baukosten vereinbart. An dem Gespräch nahmen der Amtschef des MVI, Dr. Uwe Lahl, für die Stadt Lahr der Bürgermeister Tilman Petters und der Leiter der Tiefbauabteilung, Michael Kleinthomä, sowie für die Deutsche Bahn der Leiter des Regionalbereichs der DB Station und Service, Michael Groh, teil.  

Ministerialdirektor Lahl stellte eine Landesbeteiligung von 50 Prozent an den Baukosten in Aussicht. Dies geschehe auch im Hinblick auf die Landesgartenschau in Lahr im Jahr 2018. Über die Höhe der förderfähigen Kosten müssen sich die Experten allerdings zunächst noch einigen. Amtschef Lahl sagte: „Bisher weisen die Berechnungen der Deutschen Bahn und die Gegenprüfung des Landes noch einige Differenzen auf. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir uns auf eine gemeinsame Berechnungsbasis einigen können. Denn das Projekt hat für den Raum Lahr und die Stärkung der Attraktivität des Schienenverkehrs in dieser Region eine große Bedeutung.“  

Dies bekräftigte auch Bürgermeister Petters: „Lahr kann im Unterschied zu vielen anderen Städten ein kräftiges Wachstum vorweisen. Zudem planen etliche Betriebe ihre Ansiedlung in Lahr, so dass die Mittel für einen Ausbau des Bahnhofs gut angelegt wären. Wir können auf diesem Weg dazu beitragen, dass mehr Menschen den umweltfreundlichen Schienenverkehr nutzen.“  

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und die Deutsche Bahn vereinbarten, zunächst auf Arbeitsebene die Zahlen zu klären und im Hinblick auf die zuwendungsfähigen Kosten eine weitestgehende Annährung zu suchen. In drei bis vier Wochen soll es in gleicher Runde dann ein abschließendes Gespräch geben, um das Ergebnis der Berechnungen festzuhalten. 

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