Minister Hermann: „Wir machen die Bahnhöfe Schritt für Schritt barrierefrei“
Die Deutsche Bahn AG modernisiert den Bahnhof Möckmühl und investiert gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg, der Stadt Möckmühl, dem Landkreis Heilbronn und dem Bund in den Ausbau des Bahnhofs Möckmühl. Das Land hat am 3. Dezember den Förderbescheid erlassen und beteiligt sich mit rund 2,3 Millionen Euro an den Maßnahmen.
Im Zuge der Modernisierungsmaßnahmen werden die alten Bahnsteige abgebrochen und das Gleis 2 sowie die Oberleitungen versetzt, um einen neuen Mittelbahnsteig zu errichten und den Hausbahnsteig zu erneuern. Der Mittelbahnsteig wird zukünftig über Treppenanlagen und Aufzüge erreichbar sein. Zudem wird der Hausbahnsteig erhöht und dessen Zugänge erneuert. Beide Bahnsteige erhalten Leitsysteme für sehbehinderte Reisende sowie eine moderne Bahnsteigausstattung und eine neue Beleuchtung.
Die Fertigstellung von Bahnsteigen, Personenüberführung und Zuwegungen ist bis auf Restleistungen für Anfang Oktober 2019 geplant. Die Inbetriebnahme der Aufzüge erfolgt aufgrund des Bauablaufs voraussichtlich im Januar 2020. Es ist das zweite Vorhaben innerhalb kürzester Zeit, für die das Land an der Frankenbahn Geld in die Hand nimmt. Voraus ging die Modernisierung des Bahnhofs Züttlingen, der mit 1,3 Millionen Euro aus Landeszuschüssen finanziert wurde.
Durch diese Ausbaumaßnahmen verkürzen sich die Fahrzeiten der Züge und Verspätungen werden nicht mehr so leicht auf Züge der Gegenrichtung übertragen. An den Knotenpunkten Stuttgart und Würzburg lassen sich so die Anschlusszüge besser erreichen.
„Ein attraktiver SPNV muss zuverlässig und barrierefrei sein. Die Fahrgäste profitieren von besseren Umsteigeverbindungen und einem bequemeren Ein- und Ausstieg. Und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können die Züge jetzt uneingeschränkt nutzen“, so Minister Hermann, MdL. Ziel des Landes ist, dass künftig neue oder umgebaute Anlagen bzw. Fahrzeuge des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) barrierefrei zugänglich sind. Das Land gewährt Zuschüsse für den Bau und Ausbau von ÖPNV-Anlagen unter der Voraussetzung, dass den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitgehend entsprochen wird.