Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert den Kauf elektrischer Fahrzeuge für die Nutzung durch Pflege- und Sozialdienste. Gefördert werden kleine E-Autos mit einem Festbetrag von bis zu 7.000 Euro pro E-Fahrzeug.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Das Förderprogramm setzt dort an, wo viele Fahrzeuge täglich unterwegs sind und die Preisspanne zwischen Elektro und Verbrenner besonders hoch ist. Der Bereich der Pflege- und Sozialdienste ist prädestiniert für die Nutzung kleiner E-Autos. Diese haben täglich viele Fahrten, ob in der Stadt oder auf dem Land.“ Allerdings würden den Pflegediensten häufig kleine Benziner oder Diesel für unter 10.000 Euro angeboten, nur wenige Elektrofahrzeuge kosten dagegen weniger als 30.000 Euro.
Minister Hermann erklärte: „Es gibt zu wenig kleine, bezahlbare Elektroautos. Hier ist das Angebot zu niedrig und die Preise oft nicht konkurrenzfähig. Mit der Förderung „BW-e-Pflegefahrzeuge“ wollen wir bis zu 1.000 Fahrzeuge fördern und E-Mobilität sichtbar machen. Damit leisten wir unseren Beitrag für die Transformation von Fahrzeugen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren hin zu emissionsfreien E-Autos.
Das Ziel des Verkehrsministeriums für das Jahr 2030 ist, dass jedes zweite Auto klimaneutral fährt. Dazu muss der Anteil an den Neuzulassungen viel schneller steigen. Der Fuhrpark der Pflege- und Sozialdienste weist dabei als Teil des nichtvermeidbaren Kfz-Verkehrs ein großes Potenzial und einen großen Förderbedarf auf. “In der Branche ist der Kostendruck sehr hoch. Eingesetzt werden bisher preisgünstige Kleinfahrzeuge, die elektrisch viel teurer in der Beschaffung sind“, sagte Minister Hermann. Neben der positiven Klimawirkung, z. B. eine kleinere Batterie, stehen Kleinfahrzeuge für eine effiziente urbane Mobilität. Mit einem geringeren Platzbedarf wirken sie sich auch positiv auf die Lebensqualität und die Verteilung öffentlichen Raums in Städten und Gemeinden aus.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge, die nicht länger als 4,1 Meter lang sind können mit bis zu 7.000 Euro bezuschusst werden. Antragsberechtigt sind dabei alle nach § 72 SGB XI zugelassenen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, die in BW zugelassen sind.
Weitere Informationen zur Elektromobilitätsförderung sind hier zu finden.
Zur Antragstellung von „BW-e-Pflegefahrzeuge“ geht es hier.