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Land geht beim Ausbau A 81 Böblingen/Sindelfingen in die Planfeststellung

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Nachdem der Bund für einen Ausbau mit Teilüberdeckelung Zustimmung signalisiert hat, geht das Land nun in die Planfeststellung.

Das Land treibt den Ausbau der A 81 von vier auf sechs Spuren mit einer Teilüberdeckelung bei Böblingen/Sindelfingen voran. „Unabhängig vom sogenannten Gesehenvermerk des Bundes geht das Land nun in die Planfeststellung. Dazu werden die Unterlagen jetzt zusammengestellt und im März/ April 2016 wird der Antrag an die Planfeststellungsbehörde gestellt werden“, kündigte Landesverkehrsminister Winfried Hermann am Mittwoch, 2. September bei einem Besuch im Landkreis Böblingen an. 

Der zuständige Abteilungsleiter im Bundesverkehrsministerium hatte zuvor dem Amtschef des baden-württembergischen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur, Professor Uwe Lahl, in einem Telefonat zugesagt, der Bund werde im Oktober dem Ausbau zustimmen. Zuvor hatte der Bund mehrfach den dazu notwendigen Gesehenvermerk in Aussicht gestellt, ohne dass dieser erteilt wurde. Zuletzt hatte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Norbert Barthle, dem Böblinger Landrat Roland Bernhard mitgeteilt, die interne Abstimmung im Ministerium sei noch nicht abgeschlossen. Hintergrund sind neuerliche Prüfungen der A-81-Planungen des Stuttgarter Regierungspräsidiums durch den Bundesrechnungshof.  

In seinem Telefongespräch mit dem MVI-Amtschef Lahl versicherte der Straßenbau-Abteilungsleiter im Bund nun, bis Oktober die Zustimmung des Bundes zu geben. Erst dann kann das Land normalerweise die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren ausarbeiten. Im Falle der A 81 bei Böblingen/Sindelfingen war bislang nicht sicher, ob der Bund den vom Land vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen zustimmen wird. Diese Unsicherheit wurde jetzt beim Gespräch des Amtschefs im MVI mit dem Bundesministerium ausgeräumt.

Das Regierungspräsidium wurde deshalb gebeten, die noch ausstehenden Planungsschritte trotz der noch ausstehenden Zustimmung des Bundes zu beauftragen. Auf diese Weise kann die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens möglichst zügig erfolgen. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird dann am Ende des Verfahrens das Baurecht erteilt. 

 

Ergänzende Informationen: 

Der 6-streifige Ausbau der A 81 zwischen der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost und der Anschlussstelle Böblingen-Hulb ist für das Land und die Region Stuttgart von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wurde der RE-Vorentwurf (RE=Richtlinien für die Entwurfsplanung im Straßenbau) dieser Baumaßnahme im Frühjahr 2014 an das BMVI übersandt. Im Herbst 2014 wurden noch weitere Erläuterungen zum Schallschutz, sowie dem 850 m langen Tunnel vom BMVI gefordert und durch das MVI übermittelt.

Parallel zur Prüfung der Planung durch das Bundesministerium hat auch der Bundesrechnungshof sich erneut mit dieser Maßnahme befasst. Ende Juli 2015 hat dieser die Prüfbemerkungen an das Bundesministerium übermittelt. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in einem internen Abstimmungsprozess bereits im Juni Stellung zu den Anmerkungen des Bundesrechnungshofs genommen. Diese beiden `Berichte´ hatte das Bundesministerium abgewartet. Sie werden derzeit von den Fachreferaten geprüft, um ggf. wesentliche Punkte hieraus in den Gesehenvermerk aufzunehmen und um dem Bundesrechnungshof zu antworten.

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