„Mit der heute erteilten Genehmigung der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans Ostwürttemberg kommt der Ausbau der Windkraft im Land wieder einen wichtigen Schritt voran“, so Gisela Splett MdL, Staatssekretärin beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, am 28. August 2014. „Dies ist die erste Genehmigung eines Regionalplans, der nach der Änderung des Landesplanungsgesetzes im Mai 2012 Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen festlegt.“ Durch die Gesetzesänderung wurden die Rahmenbedingungen für einen deutlichen Ausbau der Windkraft geschaffen. „Mit der Teilfortschreibung erhalten Investoren, aber auch die Städte und Gemeinden in der Region eine wichtige Planungsgrundlage über geeignete Standorte für Windkraftanlagen“, sagte die Staatssekretärin.
In der Teilfortschreibung werden im Wesentlichen 20 Vorranggebiete mit einer Fläche von insgesamt rund 3.250 ha für regionalbedeutsame Windkraftanlagen als Ziele der Raumordnung festgelegt. In diesen Vorranggebieten stehen bereits 40 Windkraftanlagen, rund 150 - 200 Windkraftanlagen können dort nach Angaben des Regionalverbands zusätzlich errichtet werden. Neben den Festlegungen zur Windkraftnutzung enthält die Teilfortschreibung auch raumordnerische Grundsätze zur Nutzung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien Photovoltaik, Biogas und Biomasse, Geothermie und Wasserkraft.
Mit der Genehmigung wird insbesondere bestätigt, dass die Teilfortschreibung nach den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes erfolgt ist und auch sonstigen Rechtsvorschriften nicht widerspricht. Die Teilfortschreibung des Regionalplans wird an dem Tag verbindlich, an dem der Regionalverband Ostwürttemberg die Erteilung der Genehmigung durch das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur öffentlich bekannt macht. Die als Satzung beschlossene Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans Ostwürttemberg ist auf der Internetseite des Regionalverbandes Ostwürttemberg zum Download bereitgestellt: www.ostwuerttemberg.org.