Region muss sich bei Finanzierungsweg entscheiden
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat sehr großes Interesse am Projekt Regio-S-Bahn Donau-Iller, das auf einen Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs in der Region rund um Ulm und Neu-Ulm abzielt. „Die Kritik, das Land behindere den Fortgang, trifft nicht zu“, erklärte ein Ministeriumssprecher am Dienstag in Stuttgart. Er fügte hinzu: „Das Gegenteil ist der Fall. Das Land betreut das Projekt so intensiv wie kaum ein anderes regionales Schienenvorhaben im Land. Erst vor zwei Wochen wurde bei einem ausführlichen Treffen mit den regionalen Akteuren einvernehmlich abgestimmt, mit wie vielen Zügen das Betriebsprogramm der zukünftigen S-Bahn stufenweise aufgebaut werden kann.“
Da es sich um ein gemeinsames Vorhaben von Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern handelt, hat das Stuttgarter Verkehrsministerium angeregt, eine gemeinsame Sitzung der beiden Landeskabinette im Juli in der Region Ulm dazu zu nutzen, einen Startschuss für das Projekt durch die Beauftragung der nächsten notwendigen Untersuchungsschritte zu geben.
Auf Bitten der Region hat die baden-württembergische Landesregierung die Elektrifizierung der Strecke im Donautal und der Brenzbahn in die Elektrifizierungskonzeption des Landes aufgenommen. Für den Bau der Oberleitung an einem Bundesschienenweg ist aber der Bund verantwortlich. Solange aber die Eckpunkte des Elektrifizierungsprogrammes des Bundes noch nicht stehen, bliebe als alternative Finanzierungsmöglichkeit nur das Förderprogramm des Bundes im Rahmen des Gemeindesverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG).
Dabei würde der Bund bis zu 60 Prozent, das Land 20 und die kommunale Seite ebenfalls 20 Prozent der förderfähigen Kosten übernehmen. Wie der Ministeriumssprecher erklärte, muss die Region nun ihrerseits entscheiden, ob sie diesen Weg gehen wolle. Der Sprecher betonte: „Das Land ist dafür offen.“
Das Verkehrsministerium habe der Region ebenfalls signalisiert, für vorgezogene Verbesserungen im Schienenverkehrsangebot in gemeinsamer Finanzierung bereit zu stehen, soweit dies technisch möglich ist und diese Verbesserungen die Nutzen-Kosten-Bewertungen für den späteren Zielzustand nicht beeinträchtigen.