„Lärmschutz ist eine wichtige Aufgabe für die Kommunen. Sie dient dem Gesundheitsschutz für die BürgerInnen“, sagte Staatssekretärin Gisela Splett MdL am 14.10.2013 in Stuttgart. Rund 245.000 Menschen seien aufgrund des Straßenverkehrs tagsüber Lärmpegeln von über 65 dB(A) (LDEN ) ausgesetzt, rund 280.000 Menschen nachts einem Pegel von über 55 dB(A) (LNight). Daher komme der Lärmaktionsplanung, zu der die Kommunen durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz verpflichtet sind, eine hohe Bedeutung zu. Für viele, vor allem kleine Gemeinden, sei diese Aufgabe neu und stelle oftmals eine Herausforderung dar. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat deshalb einen Musterbericht erarbeitet und den Kommunen zugeleitet.
In Kommunen, in denen Menschen von Lärmbelastungen über 55 dB(A) LDEN oder 50 dB(A) LNight betroffen sind, sind Lärmaktionspläne aufzustellen. Die Belastungen sind den Lärmkarten zu entnehmen, die auf den Internetseiten der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz bereitgestellt sind. Schon nach der ersten Stufe der Lärmkartierung, die 2007 erfolgte, waren bis Mitte 2008 Lärmaktionspläne aufzustellen.
Derzeit läuft die zweite Stufe der landesweiten Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen. Die Lärmkartierung für die bundeseigenen Schienenstrecken wird das Eisenbahnbundesamt voraussichtlich frühestens Ende 2014 vorlegen.
Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat jetzt in einem Schreiben an alle betroffenen Kommunen erläuternde Hinweise zur Erfordernis von Lärmaktionsplänen und zu den geltenden Fristen gegeben. Den Kommunen wurde ein Musterbericht übersandt, der die Aufstellung der Pläne erleichtern soll.
In vielen Kommunen wurde die Arbeit am Lärmaktionsplan aufgenommen. In der Regel lassen sich die Kommunen von Fachbüros unterstützen. In kleinen Kommunen mit übersichtlicher Lärmsituation ist es aber auch möglich, den Lärmaktionsplan mit vermindertem Aufwand zu erstellen. Hierbei stellt der vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur nun übersandte Musterbericht eine wichtige Hilfestellung dar. Für diejenigen Städte und Gemeinden, deren Lärmaktionsplan umfangreicher ausfällt, eignet sich der Musterbericht gleichzeitig als Zusammenfassung für die zwingend vorgeschriebene Berichterstattung an die Europäische Kommission.
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans sind die Kommunen bezüglich der Vorgehensweise relativ frei. Verpflichtend ist aber in jedem Fall eine angemessene Beteiligung der BürgerInnen.
Weitere Informationen: Lärmkarten und Lärmaktionspläne