Straßenbau

Land legt Priorisierung für baureife Bundesfernstraßenprojekte vor

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Kretschmann: Wir machen Ernst mit rationaler und transparenter Politik im Straßenbau

Die Landesregierung hält Kurs in ihrer Verkehrspolitik mit Vernunft und Augenmaß. Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Verkehrsminister Winfried Hermann und Staatssekretärin Gisela Splett legten am Montag (18. Juni 2012) die Liste 20 baureifer und nun nach Priorität sortierter Bundesfernstraßenprojekte vor. Zugleich infor-mierten sie im Neuen Schloss die jeweils betroffenen Kommunalpolitiker sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Kommunal-, Umwelt- und Wirtschaftsverbänden über das Ergebnis des vorangegangenen Anhörungsverfahrens zu den für die Priorisierung angewendeten Kriterien. "Wir machen Ernst mit einer rationalen und transparenten Politik im Straßenbau", betonte Ministerpräsident Kretschmann.

Minister Hermann: Grün-Rot setzt Schwerpunkte in der Verkehrsinfrastruktur

Grün-Rot beende die langjährige Politik der nicht finanzierten Versprechungen im Straßenbau. " Wir wissen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürgern schon lange auf die jeweilige Straße warten. Angesichts der drastischen Unterfinanzierung müssen bei der Verkehrsinfrastruktur allerdings Schwerpunkte gesetzt werden. Deshalb legen wir unseren Entscheidungen objektive und nachvollziehbare Kriterien zugrunde. Wir wagen das, wovor die alte Landesregierung sich stets gedrückt hat", erklärte Verkehrsminister Hermann.

Nicht alle geplanten Straßenbaumaßnahmen könnten in den nächsten Jahren realisiert werden.

In Baden-Württemberg bestehe im Bundesfernstraßenbau eine erhebliche Unterfinanzierung. Allein für die Fertigstellung der gegenwärtig im Bau befindlichen Bundesfernstraßen werden noch rund 900 Mio. € benötigt. Die noch nicht begonnenen Projekte des Vordringlichen Bedarfs haben ein Finanzvolumen von insgesamt rund 3,7 Milliarden €. Allein die 20 Projekte mit Baurecht würden ca. 800 Mio. € kosten.

Kretschmann: Angesichts knapper Mittel sind nicht alle Wünsche erfüllbar

Baden-Württemberg erhält vom Bund feste jährliche Zuweisungen von 120 Mio. €. (Stand: Mittelfristige Finanzplanung 2012-2015). Diese Gelder werden um einen unterjährigen Mittelausgleich ergänzt. Insgesamt standen in den Jahren 2001-2010 im Schnitt rund 220 Mio. € pro Jahr zur Verfügung. Mit dieser Summe kann jedoch nicht fest kalkuliert werden. "Angesichts dieser finanziellen Lage können realistischerweise nicht alle Wünsche und Forderungen auf einmal erfüllt werden, so verständlich sie in jedem Einzelfall auch sein mögen", unterstrich Kretschmann.

Staatssekretärin Splett: Prioritäten nach sechs objektiven Einzelkriterien

Die Landesregierung habe deshalb mit Blick auf diesen vom Bund gesetzten finanziellen Rahmen und im Lichte des Koalitionsvertrages die 20 baureifen Projekte nach ihrer Dringlichkeit bewertet, erläuterte Staatssekretärin Splett. Sie sagte: „Anhand von sechs Einzelkriterien (Nutzen-Kosten-Faktor, Verkehrssicherheit, Lärmentlastung, Verkehrsfluss, Umweltverträglichkeit und Netzfunktion) wurden die Projekte untereinander verglichen, um eine Entscheidungsgrundlage für eine sinnvolle Umsetzungsreihenfolge zu schaffen.“ Zum Kriterienkatalog konnten sich u.a. die kommunalen Landesverbände, die Regionalverbände, die Industrie- und Handelskammern und die Umweltverbände in einem Anhörungsverfahren äußern. Nach Abschluss der Anhörung wurde anhand der festgelegten Kriterien eine Prioritätenliste erstellt.

Mit diesem Verfahren beendet die Landesregierung die Politik der Vorgängerregierun-gen, eine Vielzahl nicht durchfinanzierter Maßnahmen anzustoßen. Damit war in den vergangenen Jahrzehnten der Eindruck vermittelt worden, allen Wünschen könnte Rechnung getragen werden. Grün-Rot ersetzt diese Politik durch Transparenz sowohl hinsichtlich der finanziellen Rahmenbedingungen als auch hinsichtlich der Kriterien für die nun geplante Umsetzungsreihenfolge.

Stufenweise Realisierung der 20 baureifen Projekte

Die 20 baureifen Projekte sollen in 3 Gruppen verwirklicht werden: Für eine erste Gruppe (5 Projekte) bestehen von 2014 an Realisierungsmöglichkeiten. Die Projekte dieser Gruppe sind nach den Worten von Minister Hermann bald realisierbar. Eine zweite Gruppe (5 Projekte) kann in Abhängigkeit von den Mittelzuweisungen des Bundes von 2015 an in Angriff genommen werden. Die dritte Gruppe kann voraus-sichtlich mittelfristig umgesetzt werden. Von den 20 priorisierten Bundesfernstraßen- projekten ist bei einem Vorhaben Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht worden.

Bund und Land legen Schwerpunkt auf Erhalt der Straßeninfrastruktur

Entscheidend für die Zahl der zu realisierenden Projekte und deren Bauzeit ist in erster Linie die künftige Mittelbereitstellung durch den Bund. Die Rahmenbedingungen hierbei sind: Der Bund beabsichtigt wie das Land, den Schwerpunkt künftig auf den Erhalt zu legen. „Das zeigt auch, dass wir verkehrspolitisch auf dem richtigen Weg sind“, betonte Verkehrsminister Hermann. Zu beachten sind auch eventuelle Auswirkungen der Schuldenbremse des Bundes sowie Entwicklungen bei bisher nicht baureifen Projekten und mögliche Baukostensteigerungen bei laufenden Projekten. Stellt der Bund dem Land hingegen etwa im Rahmen eines Sonderprogramms zusätzliche Mittel zur Verfügung, so können begonnene Projekte rascher realisiert oder Projekte früher als geplant begonnen werden.

Minister Hermann: Priorisierung auch bei weiteren Straßenbauvorhaben

Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur wird in einem nächsten Schritt weitere Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs und des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht des Bundesverkehrswegeplans priorisieren. „Allein bis zu den Jahren 2015 /16 werden noch eine Vielzahl von Projekten in Baden-Württemberg Baurecht erlangen, die dann ebenfalls in die Priorisierung einzuordnen sind. Mit diesem Verfahren wird zwar eine objektiven Kriterien folgende Reihenfolge für die Verwirklichung der Projekte hergestellt. Das ändert aber nichts daran, dass insgesamt viel zu wenig Geld für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung steht“, erklärte Minister Hermann.



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