LUFTREINHALTUNG

Land präzisiert Härtefallkriterien: Neue Einzelausnahmen vom Verkehrsverbot möglich

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Ministerpräsident Kretschmann: Auf dem Weg zu besserer Luft besondere Härten für Privatpersonen berücksichtigen - Minister Hermann: Nachbesserungen gemeinsam mit der Stadt Stuttgart

Die Landesregierung hat die Kriterien für spezielle Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall, sogenannte Härtefälle, präzisiert. In die Präzisierung der Ausnahmeregelungen sind auch Überlegungen eingeflossen, die sich aus zahlreichen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern ergeben haben. Auch Anregungen aus den Gesprächen, die die Stabsstelle der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft, Gisela Erler geführt hat, fanden Berücksichtigung.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte am Montag: „Es werden neue Möglichkeiten geschaffen, um besondere Härten für Privatpersonen mit Dieselfahrzeugen der Euronorm 4 abzumildern.“ Wenn auch Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 insgesamt unumgänglich bleiben, so gelte es doch dort, wo es möglich ist, Menschen entgegenzukommen, die von den Fahrverboten über Gebühr belastet werden würden.

Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Wir haben sehr großzügige Ausnahmen z.B. für Lieferverkehr gewährt. Das hat zu berechtigten Fragen geführt, warum die Regelungen für Privatpersonen recht streng waren. Gemeinsam mit der Stadt hat das Land nun nachgebessert. Dass auch die neuen Ausnahmen nicht alle umfassen, liegt in der Natur der Sache: Eine Maßnahme, die keiner befolgen muss, wäre unwirksam.“

Zukünftig können Fahrten von den bestehenden Verkehrsbeschränkungen für Dieselfahrzeuge der Euronorm 4 ausgenommen werden, wenn

(1) die Fahrten nur in einem kurzen Zeitraum oder nur in seltenen Sonderfällen stattfinden (Temporärer Fahrtzweck),

(2) die Fahrten der familiären Betreuung von Kindern unter 8 Jahren dienen (Fahrtzweck Betreuung kleiner Kinder) oder

(3) wenn der Fahrtzweck ähnlich bestehenden allgemeinen Ausnahmeregelungen ist, z. B. sollen für Privatfahrten zur Pflege von Familienangehörigen entsprechende Ausnahmen ermöglicht werden, die auch für professionelle Pflegedienste gelten.

Zusätzlich wird wegen der erhöhten Lebenshaltungskosten in der Region Stuttgart die Grenze angehoben, ab welcher die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeuges als zumutbar erachtet wird. Zu diesem Zweck werden die gemäß der Pfändungsfreigrenze ermittelten Euro-Beträge um 25 Prozent erhöht. Hierdurch ergeben sich folgende neue Beurteilungsmaßstäbe:

Zumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung

Zumutbarkeitsgrenze

Monatl. Nettogehalt, Bisher

Monatl. Nettogehalt, Neu

1-Personen-Haushalt

1130,00 €

1415,00 €

2-Personen-Haushalt

1560,00 €

1950,00 €

3-Personen-Haushalt

1820,00 €

2275,00 €

4-Personen-Haushalt

2110,00 €

2640,00 €

5-Personen-Haushalt

2480,00 €

3100,00 €

* Zumutbarkeitsgrenzen gelten für das Haushaltseinkommen bzw. für den Fall, dass die anderen Haushaltsmitglieder versorgungsberechtigt gegenüber dem Antragsteller sind. Maßgeblich ist dabei das gesamte Haushaltseinkommen bzw. welchen Haushaltsmitgliedern der Antragsteller gegenüber versorgungspflichtig ist. 

Mit diesem Vorgehen setzt die Landesregierung innerhalb kürzester Zeit einen Wunsch des Koalitionsausschusses um. Das Vorgehen wurde mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und der Landeshauptstadt Stuttgart abgestimmt. Die Regelung tritt unmittelbar in Kraft.

Voraussetzung für die Erteilung dieser Einzelfallgenehmigung ist die Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen. Hierzu gehört, dass das entsprechende Fahrzeug mindestens eine grüne Plakette besitzt, das Fahrzeug vor dem 1. Januar 2019 auf den Halter angemeldet wurde und kein von den Verkehrsbeschränkungen ausgenommenes Alternativfahrzeug zur Verfügung steht.

Anträge auf die Erteilung einer Einzelfallgenehmigung können ausschließlich bei der Stadt Stuttgart gestellt werden. Die Stadt überprüft formlos abgelehnte Anträge auf Wunsch erneut. Liegt bereits ein rechtsmittelfähiger Bescheid vor, ist zunächst die Stadt im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zuständig. Lehnt die Stadt die Ausnahmegenehmigung weiterhin ab, wird das Widerspruchsverfahren automatisch an das Regierungspräsidium Stuttgart als übergeordnete Behörde weitergeleitet. Eventuelle Härtefälle werden somit auf städtischer wie auch auf der Ebene des Regierungspräsidiums Stuttgart behandelt. Dieses Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig und kostet den Antragsteller knapp 30 Euro.

Weitere Informationen stehen auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr und der Landeshauptstadt Stuttgart zur Verfügung.

Weitere Meldungen

Ministerin Razavi überreicht den Förderbescheid.
E-Mobilität

Startschuss für Lkw-Ladenetz in Baden-Württemberg

Die Absolventen der Straßenwärterprüfung, zusammen mit Minister Nicole Razavi
Straße

44 neue Straßenwärterinnen und Straßenwärter für Baden-Württemberg

Verkehrsministerin Razavi steht neben Autos mit einem Handy in der Hand.
VerkehrsInfo BW

VerkehrsInfo BW mit neuen Funktionen und mehr Übersicht

Eine Gruppe aus verschiedenen Politikerinnen und Politikern schneiden auf einer Brücke ein Band durch.
Straße

Große Pflugfelder Brücke vorzeitig fertig: Land unterstützt Neubau mit 12,9 Millionen

Bauarbeiter arbeiten mit Schaufeln und Schubkarren an einer Baustelle.
Gingen

L 1214: Ortseingang von Gingen an der Fils wird sicherer und moderner

Ein Passagierzug von der Seite.
Vergabe

Netz 66: SWEG fährt künftig auch am Hochrhein

Staatssekretär Raimund Haser steht vor seinem Fahrrad mit einem Fahrradhelm auf dem Kopf und hält ein Handy in die Kamera.
RadMelder

RadMelder startet auf der Landesgartenschau

Mehrere Verkehrsschilder liegen übereinander. Darunter ein Vorfahrtsschild und ein Zone 30-Schild
Straßenschilder

Baden-Württemberg startet digitales Verkehrszeichenkataster

A 6 über das Kochertal. Quelle: Regionalverband Heilbronn-Franken
Mobilitätspakt

Kooperationserklärung: Regionales Verkehrsmanagement Heilbronn-Neckarsulm

Ministerin Razavi bei der Eröffnung der Mühlbachstrasse
Eislingen

Mühlbachtrasse legt Grundstein für lebenswerte Ortsmitte in Eislingen

Radfahrer auf dem Badischen Weinradweg in den Reben oberhalb von Freiburg - Sankt Georgen mit Blick auf die Stadt Freiburg.
Rad

Mehr Qualität auf Radreisen: Baden-Württemberg stärkt seine Position im Radtourismus

Zug auf Gleisen mit Frankreich-Flagge im Hintergrund.
Deutschlandticket

Erneut deutsch-französische Sommeraktion für junge Menschen

Straßenmeisterei Geislingen
Neubau

Übergabe des Neubaus der Straßenmeisterei Geislingen

Anzeigetafel mit Abfahrtszeiten von Zügen an einem Bahnhof.
ÖPNV

Neuer Fahrplan für Bus und Bahn

Regiobahn fährt auf Schienen durch eine grüne Landschaft.
LEFG

18 Millionen Euro vom Land für sichere Schieneninfrastruktur