Minister Hermann: Wir steigern die Förderung auf ein erheblich höheres Niveau
Über die akute Krisenbewältigung hinaus verliert das Verkehrsministerium auch die Herausforderungen der Zukunft nicht aus den Augen. Insbesondere bei langfristigen Investitionen müssen jetzt die Weichen richtiggestellt werden. Ein zentrales Instrument des Landes für Zukunftsinvestitionen in kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur ist das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). In das Förderprogramm für den Bereich Rad- und Fußverkehr hat das Land Baden-Württemberg nun Bauvorhaben mit einer Förderhöhe von etwa 58 Millionen Euro neu aufgenommen. Dies ist eine Verdreifachung innerhalb von zwei Jahren. 2019 betrug die Förderung 30 Millionen Euro, 2018 waren es noch 18 Millionen Euro Förderbetrag. Im neuen Programm liegt der Schwerpunkt der Förderung bei neuen Radwegen, Schutz- und Radfahrstreifen sowie Fahrradabstellanlagen. Vermehrt sind auch große Maß-nahmen wie beispielsweise Brücken zur Neckarquerung im Programm enthalten.
Dazu sagte Verkehrsminister Winfried Hermann MdL am 20. April 2020 in Stuttgart: „Durch Investitionen in den Rad- und Fußverkehr können wir gleichzeitig in Klimaschutz und Verkehrswende investieren und die Bauwirtschaft stützen.“ Insgesamt um-fasst das Programm mit den Vorhaben aus den Vorjahren 436 Maßnahmen. Die gesamten Investitionen der neuen und laufenden Vorhaben steigen damit auf 389 Millionen Euro, die in kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur investiert werden. Minister Hermann erklärt: „Land und Kommunen planen zur Zeit für fast 400 Millionen Euro neue Rad- und Fußwege. Das entspricht den Kosten von etwa zehn Ortsumfahrungen, bringt aber über 400 wichtige Projekte voran.“ Damit ist es das bisher größte Förderprogramm für kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur in Baden-Württemberg.
„Es freut mich, dass die Radverkehrsförderung jetzt auf allen Ebenen in Schwung kommt. Der Umbau der Verkehrssysteme in Richtung einer nachhaltigen Mobilität der Zukunft ist eine langfristige Aufgabe. Sie wird in Baden-Württemberg mit Hochdruck vorangetrieben“, so Hermann.
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Die Radverkehrsförderung spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrswende. Baden-Württemberg möchte Wegbereiter einer nachhaltigen Mobilität werden. Ziel ist, den Radverkehrsanteil bis 2030 auf 20 Prozent zu verdoppeln. Das Land möchte in der Radverkehrsförderung flächendeckend ein neues Level erreichen.
Das Landesprogramm zur Radverkehrsinfrastrukturförderung ist gleichzeitig ein Konjunkturprogramm. Es bietet viele Chance insbesondere auch für die mittelständische regionale Bauwirtschaft. Dabei sind Radverkehrsmaßnahmen längst nicht mehr nur Kleinmaßnahmen. Bei über 90 Vorhaben handelt es sich um Infrastrukturinvestitionen in Millionenhöhe.
Land und Kommunen investieren im Durchschnitt etwa zehn Euro pro Einwohner und Jahr. Künftig werden 30 Euro pro Einwohner und Jahr erforderlich sein, um der Rolle des Fahrrades als ideales Verkehrsmittel für Klimaschutz und lebenswerte Städte und Gemeinden gerecht zu werden.
Förderprogramm kommunale Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur 2020 – 2024 (LGVFG-RuF)