LÄRMSCHUTZ

Land und Kommunen schließen sich gegen Motorradlärm zusammen

Motorrad und Auto auf Landstraße (Bild: Fotolia/ Jürgen Fälchle)
Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße (Bild: © Verkehrsministerium Baden-Württemberg)

29 baden-württembergische Kommunen sind Initiative bisher beigetreten – Forderungskatalog zur Eindämmung von Motorradlärm soll folgen

Gemeinsam aktiv werden gegen Motorradlärm: Bei einem Treffen des Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung und kommunalen Vertretern am Montag (29. Juli) fiel der Startschuss für eine gemeinsame Initiative von Land und Kommunen gegen Motorradlärm.

Auf Einladung des Lärmschutzbeauftragten, Thomas Marwein MdL und Sonja Schuchter, Bürgermeisterin von Sasbachwalden kamen Vertreterinnen und Vertreter aus 29 lärmgeplagten Kommunen in Stuttgart zusammen. Ziel der landesweiten Initiative ist es, mit vereinter Kraft dem weit verbreiteten Problem Motorradlärm in der Öffentlichkeit deutlich mehr Gewicht zu verleihen und mit einer Stimme an politische Entscheidungsträger beim Bund und der Europäischen Union heranzutreten.

Ein gemeinsamer Forderungskatalog zur Eindämmung von Motorradlärm soll mit Unterstützung des Verkehrsministeriums bis Frühjahr 2020 ausgearbeitet werden.

Ansatzpunkte aus Sicht der Kommunen sind:

  • Leisere Motorräder durch Hersteller
  • Erwirkung einer ambitionierten Novellierung der Genehmigungs- und Zulassungsregelungen
  • Drastischere Strafen für Manipulationen
  • Neue Verfahren hinsichtlich Messverfahren und Zulassungen
  • Geräuschmessungen zur Unterstützung der polizeilichen Kontrolle
  • Definition von Geräuschgrenzwerten
  • Frontkennzeichen für Motorräder
  • Allgemeine Halterhaftung

Für den Lärmschutzbeauftragten ist Motorradlärm vielerorts eine echte Plage: „Der Zusammenschluss so vieler Gemeinden ist ein deutlicher Weckruf, dass gegen Motorradlärm dringend vorgegangen werden muss“, sagte Marwein und ergänzte: „Ich freue mich sehr, dass sich die Initiative heute begründet hat. Ich erhoffe mir, dass wir als gemeinsames Sprachrohr in Zukunft zu konkreten Ergebnissen kommen werden.“

Bürgermeisterin Schuchter erklärte: „Gerade an sonnigen Wochenenden, wenn die Menschen Ruhe und Erholung suchen, fahren unzählige Motorräder bei uns durch. Wenn nur Einzelne dieser Fahrer den „Sound und die Geschwindigkeit“ als Fahrvergnügen sehen, ist das ein echter Konflikt und führt zu zahllosen Beschwerden.“

Motorradlärm fordert Kommunen – insbesondere an landschaftlich reizvollen und kurvigen Strecken – heraus. Und davon hat Baden-Württemberg reichlich zu bieten: Schwäbische Alb, Schwarzwald, Löwensteiner Berge, Odenwald und Bergstraße gelten als Lärmhotspots. Aber auch Kurorte, historische und moderne Städte und Gemeinden im Land ziehen Motorradfahrer an. Entsprechend beteiligen sich Kommunen aus allen Teilen des Landes an der Initiative.

Der Initiative sind beigetreten (Stand 1. August 2019): Abtsgmünd, Albershausen, Amtzell, Baden-Baden, Bad Rippoldsau-Schapbach, Bad Saulgau, Berglen, Beuren, Bodman-Ludwigshafen, Gaggenau, Gerlingen, Göppingen, Karlsbad, Lenningen, Mainhardt, Oberwolfach, Oppenau, Ottenhöfen im Schwarzwald, Owen, Römerstein, Rudersberg, Sasbachwalden, Schelkingen, Seebach, Trochtelfingen, Vaihingen an der Enz, Waiblingen, Wildberg, Zwiefalten.

Mit der Berufung eines Lärmschutzbeauftragten nimmt Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle beim Lärmschutz ein. Kein anderes deutsches Bundesland verfügt über ein solches Amt. Ziel ist es, dem Lärmschutz mehr Gewicht in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion zu verleihen und im Bund die rechtlichen Grundlagen für die Vermeidung von Geräuschemissionen zu schaffen.

Die Handlungsmöglichkeiten zur Eindämmung von Motorradlärm sind für Kommunen und das Land derzeit gering – wichtig ist es deshalb, die Handlungsmöglichkeiten zu erweitern. Mögliche Ansatzpunkte für spürbare Verbesserungen hinsichtlich des Motorradlärms wären beispielsweise geänderte Zulassungsregelungen für Motorräder durch leisere Bauweise und Anpassungen der Straßenverkehrsordnung in Form von Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Verkehrsverboten an neuralgischen Punkten und Zeiten, wie beispielsweise an Sonn- und Feiertagen in Erholungsgebieten. Die Verantwortlichkeiten für solche Änderungen liegen jedoch weder bei den Kommunen noch beim Land, sondern beim Bund und auf europäischer Ebene.

Hintergrundinformationen

Motorräder haben bedingt durch ihre Bauart ein erhebliches Lärm- und Geräuschentwicklungspotential. Hinzu kommen legale Umbauten und illegale Manipulationen, die den „Sound“ deutlich ansteigen lassen und dazu beitragen, dass dieser häufig als „aggressiv“ empfunden wird. Auch die Fahrweise, wie ständiges und starkes Beschleunigen und hochtouriges Fahren lassen den Lärmpegel zusätzlich ansteigen.

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