LUFTREINHALTUNG

Land wird Revision gegen VGH-Urteil zum Luftreinhalteplan Reutlingen beantragen

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Blick auf mehrere alte Fachwerkhäuser mit einem großen Turm im Mittelpunkt mit einem Durchgang.

Amtschef Lahl: Wir wollen rechtliche Klarheit – neues Immissionsschutzrecht des Bundes sollte höchstrichterlich geprüft werden

Das Land wird Revision gegen das Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) zum Luftreinhalteplan für die Stadt Reutlingen beantragen.

Der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Uwe Lahl, sagte am Mittwoch in Stuttgart: „Wir wollen rechtliche Klarheit. Das neue Immissionsschutzrecht des Bundes muss aus unserer Sicht höchstrichterlich geprüft werden.“ Der VGH hatte die vom Bund beschlossene Regelung, „dass bereits bei Erreichung von Jahresmittelgrenzwerten bis einschließlich 50 Mikrogramm pro Kubikmeter regelmäßig Fahrverbote aus dem Spektrum möglicher Maßnahmen ausgeblendet werden …“ als „klaren Verstoß gegen den Vorrang des Unionsrechts“ bewertet.

Der VGH hat gegen das Urteil die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

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