Luftreinhaltung

Sprungrevision gegen Fahrverbotsurteil

Land wird sich mit Sprungrevision gegen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Luftreinhalteplan Stuttgart wehren.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und sein Stellvertreter Innenminister Thomas Strobl haben am 2. Oktober 2017 das Vorgehen zum Fahrverbotsurteil des VG Stuttgart abgesprochen: Danach wird sich das Land gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart wehren. Das Verkehrsministerium wird beauftragt, beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig Revision einzulegen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in seinem Urteil, im Rahmen der auferlegten Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgart, auch Fahrverbote verlangt. Dieses Urteil erhält damit keine Rechtskraft und wird vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig neu verhandelt.

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Ministerpräsident Kretschmann und sein Stellvertreter, Innenminister Strobl, haben mich als Verkehrsminister beauftragt Revision einzulegen. Dies habe ich umgehend gemacht und der Eingang wurde mir bereits vom Gericht bestätigt. Damit kann schnell eine umstrittene Rechts- und Kompetenzfrage geklärt werden: Darf oder muss das Land eine quasi Blaue Umweltzone zur Luftreinhaltung ausweisen, wenn der Bund dafür keine Plakette eingeführt hat. Da die Einfahrt oder Nichteinfahrt viele Menschen in verschiedenen Städten betrifft, ist das höchstrichterlich zu klären. Zugleich wurde das Verkehrsministerium beauftragt, das vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung umgehend mit den Fraktionen abzustimmen. Denn unabhängig von der rechtlichen Klärung vor dem Bundesverwaltungsgericht, sind schnelle wirksame Maßnahmen unabdingbar für saubere Luft und zur Vermeidung von Fahrverboten.“

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir stehen hier vor einer Situation, die schwierige Rechtsfragen und auch Rechtsunsicherheiten aufwirft: Laut Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart müsste die Bundesregierung uns als Land das Instrument der Blauen Plakette baldmöglichst an die Hand geben, um die Schadstoffgrenzwerte in Stuttgart so schnell wie möglich einhalten zu können“, erläuterte Kretschmann. „Da die Bundesregierung dies bisher nicht ermöglicht habe, bliebe dem Land nur, selbst eine ,Blaue Umweltzone in eigener Verantwortung‘ einzurichten, so das Urteil. Doch ob das rechtlich überhaupt möglich ist, darüber besteht in der Rechtsprechung große Ungewissheit. Wir halten das auch selbst für juristisch fragwürdig." Nachdem das Bundesverwaltungsgericht einen vergleichbaren Rechtsstreit für den 22. Februar 2018 terminiert hat, rechne er mit einer zeitnahen Klärung der Rechtsfrage. "Wir werden parallel alles tun, um dem Gesundheitsschutz durch entsprechende Maßnahmen Rechnung zu tragen."

Der Stv. Ministerpräsident Thomas Strobl: „Wir haben immer gesagt: Wir wollen saubere Luft und keine Fahrverbote. Wir haben das Thema in der Landesregierung mutig angepackt und überhaupt erst Bewegung in die ganze Diskussion gebracht. Deshalb haben wir jetzt auch ein Rechtsmittel gegen das Urteil des VG Stuttgart eingelegt. Damit wird das Urteil, das Fahrverbote verhängt, nicht rechtskräftig. Das von Minister Winfried Hermann vorgeschlagene Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Luftqualität geht jetzt in die Fraktionsabstimmung und fachpolitische Beratung der Koalitionsfraktionen.“

www.luftreinhaltung-stuttgart.de

Quelle:

Staatsministerium, Zitat Verkehrsminister Winfried Hermann: Ministerium für Verkehr

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