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Landesförderung für bürgerschaftliches Engagement im ÖPNV geht in die dritte Runde

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Bürgerbus Landesförderung für bürgerschaftliches Engagement im ÖPNV geht in die dritte Runde

Minister Hermann: Bürgerbusse sind eine gute Ergänzung des ÖPNVs: klimaverträglich, sozial und effizient

Vom 1. August bis zum 30. September 2020 sind Betreiber ehrenamtlich getragener Gemeinschaftsverkehre, wie Bürgerbusse und Bürgerrufautos, wieder aufgerufen, ihren Antrag zur Übernahme von Verwaltungskosten einzureichen. Im Vergleich zum Jahr 2018 wurden 2019 rund 17 Prozent mehr Anträge gestellt. Dieser Zuwachs zeigt den Erfolg des Programms. Auch im dritten Jahr wird wieder ein Zuwachs erwartet.

Mit der Förderung würdigt das Land Baden-Württemberg den Einsatz und die Arbeit bürgerschaftlich organisierter Verkehrsangebote. Sie sind ein wichtiger Teil der Daseinsvorsorge in Ortschaften, wo traditionelle ÖPNV-Angebote wie Bus und Bahn derzeit nicht ausreichend vorhanden sind. „Mit gut verankerten Konzepten vor Ort sind ehrenamtliche Verkehrsangebote wie Bürgerbusse umwelt- und klimaverträglich, sozial, kundenfreundlich und effizient“, so Verkehrsminister Winfried Hermann, MdL.

Das Land bietet Hilfestellung und Anleitung durch Information, Beratung und Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens. Dazu wurden in den letzten Jahren verschiedene Aktivitäten gestartet. Mit dem 2018 ins Leben gerufenen Förderprogramm der Verwaltungskostenpauschale haben Betreiber die Möglichkeit, sich Sachkosten, Verwaltungsausgaben, Gebühren, Ausgaben für Schulung von ehrenamtlich Tätigen sowie Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Kalenderjahr erstatten zu lassen. Nicht förderfähig sind Betriebskosten, wie zum Beispiel Kraftstoffkosten, Wartung, Reparatur und Versicherung der Fahrzeuge. Das Land hält Finanzmittel in Höhe von jährlich 90.000 Euro bereit, wodurch die Gemeinschaftsverkehre Planungssicherheit erhalten sollen. Die Entscheidung über die Verteilung der Finanzmittel erfolgt nach Ende der Antragsfrist durch das Land im Rahmen der zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Seit 2019 ist ein wichtiges Förderkriterium die Abstimmung der unterschiedlichen Verkehrsleistungen mit den jeweiligen Verkehrsverbünden. Dies beinhaltet neben der einmaligen Einreichung eines Nachweises über die Zusammenarbeit sowie der Anerkennung des Verbundtarifs (ggf. gegen einen Aufpreis) auch die jährlich zu belegende Fahrplanveröffentlichung beim Verkehrsverbund oder EFA-BW (Elektronische Fahrplanauskunft).

Die Erfahrung aus dem Antragsjahr 2019 zeigt, dass dies nicht immer reibungslos verläuft. Um allen Betreibern ehrenamtlich gefahrener Bürgerbusse und Bürgerrufautos den Zugang zur Verwaltungskostenpauschale zu ermöglichen, können sich Antragsteller bei allen Fragen und Problemen an das Kompetenzzentrum Neue ÖPNV-Angebotsformen der NVBW (buergerbus@nvbw.de oder Tel. 0711/23991-119) wenden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite des Verkehrsministeriums (https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme) und der Nahverkehrsgesellschaft BW (https://www.buergerbus-bw.de/beratung-und-foerderung/). Die Antragstellung ist auch in elektronischer Form möglich (buergerbus@nvbw.de).

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