Weitere zehn Städte halten Grenzwert für Stickstoffdioxid ein; Grenzwertüberschreitungen lediglich in vier Städten
Die Luftqualität in Baden-Württemberg konnte im Jahr 2019 deutlich verbessert werden. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Luftqualitätsmessungen 2019 der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zu den Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) hervor. „Der zulässige Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid wird nur noch in vier Städten überschritten. 2018 waren es noch 14 Städte. Unsere Maßnahmen greifen, die enge Kooperation mit den Städten macht sich bezahlt!“, so Verkehrsminister Winfried Hermann.
Der zulässige Grenzwert für die Belastung mit Stickstoffdioxid liegt bei 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Vergleich der Messergebnisse der Jahre 2018 zu 2019 konnte die Belastung mit Stickstoffdioxid an den verkehrsnahen Messstellen im Jahresmittel durchschnittlich um etwa 13 Prozent beziehungsweise etwa 5,9 µg/m³ reduziert werden. Besonders starke Rückgänge wurden an den Stationen Stuttgart Am Neckartor (minus 18 µg/m³, 25 %), Stuttgart Hohenheimer Straße (minus 15 µg/m³, 23 %), Freiburg Schwarzwaldstraße (minus 14 µg/m³, 28 %), Backnang Eugen-Adolff-Straße (minus 11 µg/m³, 22 %) und Leonberg Grabenstraße (minus 9 µg/m³, 20 %) erzielt. An keiner Straße wurden Anstiege der Belastung registriert.
Von den 14 Städten und Gemeinden, die den Grenzwert für Stickstoffdioxid im Jahresmittel im Jahr 2018 überschritten hatten, lagen in zehn Städten und Gemeinden keine Überschreitungen vor: Backnang, Esslingen, Freiburg, Herrenberg, Leonberg, Ludwigsburg, Mühlacker, Sindelfingen, Tübingen und Ulm. In Ludwigsburg zeigen Untersuchungen der LUBW im Umfeld der Messstelle Friedrichstraße, dass die dortige Überschreitung nicht länger die Vorgabe einer repräsentativen Überschreitung von mindestens 100 Metern Länge erfüllt. Die LUBW hat jedoch in Abstimmung mit dem für die Luftreinhalteplanung zuständigen Regierungspräsidium Stuttgart ergänzende Messpunkte an anderen Stellen der Stadt installiert, um sichergehen zu können, dass im Ludwigsburger Stadtgebiet keine weiteren Belastungssituationen oberhalb der zulässigen Grenzwerte bestehen.
„Die Messergebnisse sind besser als der Bundestrend und damit ein super Zeugnis für die Luftreinhaltepolitik der Landesregierung. Wir haben geschafft, was ich vergangenes Jahr noch angemahnt habe: nicht nachlassen, Bemühungen verstärken, positiven Trend beschleunigen! Leider sind wir in Stuttgart, Mannheim, Heilbronn und Reutlingen noch nicht im Ziel, dort gilt dieses Credo weiterhin“, so Hermann weiter. Er gehe davon aus, dass das Ziel erreicht werde, die Grenzwerte im Jahr 2020 an allen Messstationen im Land einzuhalten. Die Städte und das Land arbeiteten intensiv daran, dass dies ohne weitergehende Verkehrsverbote möglich sei. Im Zweifelsfall sei jedoch der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger ein höheres Gut als die Freiheit, ein dreckiges Fahrzeug auf den Straßen bewegen zu dürfen.
Die vorläufigen Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen 2019 sind auf der Homepage der LUBW veröffentlicht (Rubrik „Vorläufige Messzeitraum-Mittelwerte“). Die Ergebnisse unterliegen in den kommenden Wochen ausführlichen Arbeiten zur Qualitätssicherung. Eingeschlossen sind Betrachtungen zur Repräsentativität der Messungen für mindestens 100 Meter. Endgültige, qualitätsgesicherte Messwerte sind Anfang Februar 2020 zu erwarten. Sie werden auf der Homepage der LUBW veröffentlicht.
Hintergrund
Belastungen mit Luftschadstoffen sind abhängig von vielen Faktoren. Neben lokalen Effekten durch die Umsetzung wirksamer Maßnahmen (z. B. intelligente Verkehrssteuerung, Geschwindigkeitsreduzierung, Filtersäulen, Busspuren) und regionalen Effekten (z. B. Flottenerneuerung, Hardware-Nachrüstung) kann auch das Wettergeschehen die Messwerte beeinflussen. Insbesondere sonnenscheinreiche Sommer mit hohen Ozonwerten und erhöhten Stickstoffdioxid-Konzentrationen können sich in den Messwerten niederschlagen. Gleiches gilt bzgl. der Belastung mit Feinstaub PM10 hinsichtlich kalter, niederschlagsarmer Wetterlagen mit eingeschränktem Luftaustauschvermögen der Atmosphäre. Detaillierte Auswertungen sind folglich komplex.
Die Immissionsgrenzwerte für Feinstaub PM10 und Stickstoffdioxid sowie die Verpflichtung zu deren Einhaltung ergeben sich aus der Luftqualitätsrichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2008/50/EG) und deren Umsetzung in nationales Recht im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Der Grenzwert für Feinstaub PM10 im Jahresmittel in Höhe von 40 µg/m³ wird in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2011 eingehalten. Gleiches gilt für den Grenzwert für Feinstaub PM10 in Höhe von 50 µg/m³ im Tagesmittel bei 35 zulässigen Überschreitungen, welcher seit dem Jahr 2018 eingehalten wird. Für Stickstoffdioxid gilt eine Belastung von 200 µg/m³ im Stundenmittel bei 18 zulässigen Überschreitungen. Dieser Wert wird seit dem Jahr 2017 landesweit eingehalten. Im Jahresmittel gilt für Stickstoffdioxid ein Grenzwert von 40 µg/m³, welcher derzeit noch in vier Städten in Baden-Württemberg überschritten wird.