Ministeriumsamtschef Lahl: Reutlingen kann alte Bahntrasse nutzen – Oberbürgermeister Keck: Einigung mit Land ermöglicht Bau des Radschnellwegs
In der Debatte über den Bau eines Radschnellwegs auf einer alten Bahntrasse haben sich das Landesverkehrsministerium und die Stadt Reutlingen auf eine Lösung geeinigt. Demnach kann die Stadt auf der nicht genutzten Honauer Bahntrasse zwischen Hauptbahnhof und Eninger Weg einen Radschnellweg bauen. Sollte die Bahntrasse jedoch eines Tages wieder für den Schienenverkehr benötigt werden, müsste die Stadt Reutlingen den Radschnellweg auf eigene Kosten wieder abbauen. Darauf verständigten sich der Amtschef des Verkehrsministeriums, Prof. Dr. Uwe Lahl, und der Reutlinger Oberbürgermeister Thomas Keck bei einem Treffen im Ministerium. Ministerialdirektor Lahl sagte am Montag in Stuttgart: „Mit dieser pragmatischen Lösung stehen der Stadt Reutlingen alle Möglichkeiten für die weitere Planung offen. Die Bahntrasse muss nicht entwidmet werden und steht für eine künftige Nutzung als Schienenweg auch weiterhin zur Verfügung.“
Oberbürgermeister Keck erklärte: „Ich bin erfreut, dass wir mit dem Land eine konstruktive, pragmatische Lösung finden konnten, die den Bau des Radschnellwegs ermöglicht – so stelle ich mir die Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land vor. Der Radschnellweg bildet ein wichtiges Scharnier für die geplanten Radschnellverbindungen Richtung Alb, Bad Urach bzw. Tübingen und führt direkt zum Mobilitätsschwerpunkt Hauptbahnhof. Insbesondere für Pendler aus der Oststadt, Betzenried, Eningen unter Achalm, Pfullingen und Lichtenstein wird durch den Bau dieses leistungsfähigen, weitgehend kreuzungsfreien Radschnellwegs eine attraktive, schnelle, sichere und komfortable Alternative zur Fahrt mit dem Pkw geschaffen. Der Radschnellweg bringt uns unserem Ziel einer nachhaltigeren Mobilität durch die Förderung des Umweltverbunds einen großen Schritt näher. Ich danke dem Land für seine kontinuierliche vielfältige Unterstützung bei der Erreichung dieses Ziels.“
Amtschef Lahl erläuterte: „Mit unserer Einigung kann die Stadt Reutlingen für den geplanten Radschnellweg auch alle Fördermöglichkeiten nutzen. Entweder sie nimmt das Sonderprogramm des Bundes in Anspruch oder sie beantragt Fördermittel des Landes in Verbindung mit den Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege. Im zweiten Fall kann sie im Idealfall bis zu 87,5 Prozent der förderfähigen Mittel von Land und Bund zum Bau des Radschnellweges bekommen.“
Da über den künftigen Verlauf der Regionalstadtbahn Neckar-Alb in der Stadt Reutlingen noch nicht endgültig entschieden wurde, hatte sich das Land gegen eine Entwidmung der alten Bahntrasse auf der Honauer Bahn ausgesprochen.