Radwegebau

Lückenschlussprogramm soll Ausbau von Radwegen im Land beschleunigen

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Sowohl auf Alltagsstrecken als auch auf touristischen Radrouten gibt es im Land immer noch viele Lücken. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat deshalb die Planungen für ein „RadNETZ Baden-Württemberg“ auf den Weg gebracht. In Abstimmung mit den Stadt- und Landkreisen, den Kommunen und weiteren Akteuren vor Ort sollen kommunale Radwege sowie Radwege an Bundes- und Landesstraßen zu einem lückenlosen Netz von wichtigen Radrouten in Baden-Württemberg verknüpft werden. 

„Die grün-rote Landesregierung investiert mehr in den Ausbau dieses Radnetzes“, betont Minister Winfried Hermann anlässlich der aktuellen Beschlüsse des Finanzausschusses im Landtag. So wurden die Mittel für den Bau von Radwegen an Landesstraßen 2015/2016 um jeweils 2,5 Mio. Euro pro Jahr auf 5 Mio. Euro erhöht.
„Über diesen Grundstock von 5 Mio. Euro hinaus wurde nun zusätzlich ein Lückenschlussprogramm für weitere Radwegprojekte an Landesstraßen beschlossen“, führt Staatssekretärin Gisela Splett aus. Dieses wird mit jeweils 7,5 Mio. Euro pro Jahr zusätzlich für die Jahre 2015 und 2016 aufgelegt. „Mit diesen Mitteln ist es möglich, in den kommenden beiden Jahren wichtige Radweglückenschlüsse entlang von Landesstraßen zu realisieren“, so Staatssekretärin Gisela Splett. 

Durch die Straßenbauverwaltung wurden 26 Vorhaben ermittelt, die Radweg-Lückenschlüsse darstellen und zudem soweit vorbereitet sind, dass ein Baubeginn in den nächsten beiden Jahren möglich ist. „Mit den vorgezogenen 26 Neubeginnen hat das Land ein deutliches Zeichen gesetzt, dass es den Radwegebau an Landesstraßen weiter forcieren wird“, so Hermann abschließend.

Hintergrund:
Bei dem Ziel, ein solches zusammenhängendes „RadNetz“ Baden-Württemberg zu schaffen, obliegt der Straßenbauverwaltung die Aufgabe, die im Land konzipierten Radwege an Landesstraßen zu planen, zu bauen und zu finanzieren. Darüber hinaus prüft die Straßenbauverwaltung bei jeder Aus- und Neubaumaßnahme im Zuge von Landesstraßen, ob auch der Bau eines Radweges angesichts der spezifischen örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. Priorität hat bei dieser Prüfung der Aspekt der Verkehrssicherheit der RadfahrerInnen.

Anlage: Reguläres Bauprogramm 2015-2016 und Lückenschlussprogramm 2015-2016 

 

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