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Luftreinhaltung: Umweltzonen haben die Luftqualität wesentlich verbessert

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Blick auf Stuttgart (Luftbild) (Bild: Fotolia.com)

Regierungspräsidien prüfen, ob grüne Umweltzonen in Städten mit dauerhaft besonders niedrigen Schadstoffbelastungen zurückgenommen werden können. Wo die Grenzwerte nur knapp eingehalten sind, müssen alle Maßnahmen beibehalten werden.

In einigen Städten mit mittlerweile dauerhaft sehr niedrigen Schadstoffbelastungen kommen die Umweltzonen jetzt auf den Prüfstand. Der erfreuliche Grund: Die Luftqualität hat sich in den vergangenen Jahren wesentlich verbessert. Während es im Jahr 2016 noch in 27 Städten Überschreitungen bei den Grenzwerten für Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub PM10 gab, wurde in Baden-Württemberg im Jahr 2021 nur noch in Ludwigsburg an einem Straßenabschnitt von etwa 200 Metern Länge der Stickstoffdioxid-Grenzwert überschritten. Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2018 eingehalten.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Donnerstag in Stuttgart: „Dank der Auflagen und Maßnahmen in grünen Umweltzonen ist die Luft dort deutlich besser geworden. Da, wo wir im Jahr 2019, also vor der Corona-Pandemie, noch Werte über oder etwas unter den Luftqualitätsgrenzwerten hatten, wie in Ludwigsburg, Stuttgart und Reutlingen, sind wir allerdings noch nicht soweit, Maßnahmen aufheben zu können.“

Wo die Grenzwerte nur knapp eingehalten sind, müssen jedoch alle Maßnahmen beibehalten werden. In mehreren Orten liegen die Schadstoffwerte jedoch zwischenzeitlich so deutlich unter den Grenzwerten, dass die grünen Umweltzonen nicht mehr erforderlich sind. In Baden-Württemberg ist die Fahrzeugflotte modern und sie wird noch sauberer. Der Anteil der Fahrzeuge, die keine grüne Plakette erhalten können, liegt nur noch bei 1 bis 2 Prozent.

Es ist daher nun an der Zeit, Regelungen zurückzunehmen, die nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der bereits aufgehobenen Umweltzone in Balingen sind die Schadstoffwerte nach deren Aufhebung nicht angestiegen, sondern entsprechend dem allgemeinen Trend weiter gesunken.

Zur Aufhebung von Umweltzonen werden die Regierungspräsidien die Luftreinhaltepläne fortschreiben. Genauer geprüft werden insbesondere die Städte Heidelberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Pfinztal, Schramberg, Schwäbisch Gmünd, Urbach und Wendlingen. In diesen Städten wurde seit 2019 ein NO2-Jahresmittelwert unter 35 µg/m³ gemessen. Es wird eine Aufhebung der grünen Umweltzonen im Jahr 2022 angestrebt.

Minister Hermann erklärte: „Natürlich haben wir im Blick, dass die Weltgesundheitsorganisation ihre Leitlinien für Luftqualität aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse angepasst hat. Sie empfiehlt zugleich strengere Grenzwerte. Für die Einhaltung der WHO-Empfehlungen braucht es aber zusätzliche und großflächig wirkende Reduktionen des Schadstoffausstoßes an der Quelle. Die Maßnahmen der früheren Umweltzonen sind nicht geeignet, diese neuen Herausforderungen zu bewältigen.“

Die Grenzwerte für Feinstaub PM10 werden flächendeckend in Baden-Württemberg seit dem Jahr 2018 eingehalten. Zu der Verbesserung der Luftqualität haben Maßnahmen wie der Ausbau und die Förderung des Umweltverbundes, Geschwindigkeitsbeschränkungen, intelligente Verkehrssteuerungen und die Umweltzonen beigetragen.

In Baden-Württemberg gibt es mehr als 20 lokale und regionale Umweltzonen in insgesamt 38 Orten, die nur von Fahrzeugen mit einer grünen Plakette befahren werden dürfen. Um auch in Stuttgart die Grenzwerte einzuhalten, gelten weitergehende Diesel-Verkehrsverbote (Euro 5 im Kernbereich). Die Umweltzonen wurden als Teil eines Maßnahmenbündels eingeführt, um die Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid einzuhalten. Diese Maßnahmen müssen solange beibehalten werden, bis die Schadstoffkonzentrationen so niedrig sind, dass auch bei deren Aufhebung die Grenzwerte sicher eingehalten werden.

Um eine Umweltzone befahren zu dürfen, benötigen alle Fahrzeuge, auch Elektrofahrzeuge eine grüne Umweltplakette. Befinden sich Fahrzeuge ohne grüne Umweltplakette in einer grünen Umweltzone, so begehen die Fahrerinnen und Fahrer eine Ordnungswidrigkeit. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Fahrzeug die geforderten Abgasstandards erfüllt. Derartige Situationen werden vermieden, indem nicht mehr erforderliche Maßnahmen aufgehoben werden.

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