Hermann: „Wir arbeiten mit Nachdruck und großer Anstrengung an der Umsetzung weiterer Maßnahmen“
Immer bessere Luft in immer mehr deutschen Städten: Die Mitteilung der Präsidentin des Umweltbundesamtes vom Montag dieser Woche, wonach die Luftqualität in den Städten besser wird, ist auch für die Städte in Baden-Württemberg zu verzeichnen. Tatsächlich hat sich die Werte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) in den vergangenen Jahren dank zahlreicher Maßnahmen im ganzen Land deutlich verringert. Der Grenzwert für Feinstaub PM10 wurde im Jahr 2018 an keiner Messstation in Baden-Württemberg mehr überschritten. Auch die Anzahl der Städte mit Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid (NO2) hat nochmals abgenommen. Im Jahr 2018 wurden noch in 14 Städten im Land eine Grenzwertüberschreitung des Jahresmittelwerts für Stickstoffdioxid gemessen, 2017 waren es noch 18 Städte.
Verkehrsminister Winfried Hermann erklärte: „Die stetige Verbesserung der Luftqualität in Baden-Württemberg zeigt die Wirkung der zahlreich umgesetzten Luftreinhaltemaßnahmen. Jedoch liegen in fünf Städten die Jahresmittelwerte noch bei über 50 µg/m³ Stickstoffoxid. Daher arbeiten wir Nachdruck und großer Anstrengung an der Umsetzung von weiteren Maßnahmen.“
Auch für Stuttgart hat sich die Luftqualität verbessert. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu: „Nach neuen Simulationsberechnungen kommen wir bei den Stickoxid-Emissionen flächendeckend in Stuttgart so weit runter, dass wir ein Verbot für Diesel der Euronorm 5 in der gesamten Umweltzone vermutlich nicht mehr brauchen. Das liegt auch an leicht zurückgehenden Pkw-Fahrten.“
Mit Blick auf die Stadt Stuttgart ist eine dieser Maßnahmen die zeitnahe Einführung eines Sonderfahrstreifens für den Busverkehr in Stuttgart auf Höhe des stark belasteten Neckartors. Diese Maßnahme ist Teil der Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Stuttgarts und wird zur Vermeidung von streckenbezogenen Verkehrsverboten an Tagen mit Feinstaubalarm am Neckartor umgesetzt.
Weiterhin werden auf Grundlage des Bundesverwaltungsgerichtsurteils weitergehende Verkehrsverbote für Stuttgart geprüft. Ein flächendeckendes Verkehrsverbot für die gesamte Umweltzone wird es aller Vorrausicht nach für Euro 5 Dieselfahrzeuge nicht geben. Die positive Entwicklung der Messwerte in Stuttgart zeigt, dass streckenbezogene Verkehrsverbote oder kleinräumigere Sperrungen für Euro 5 Dieselfahrzeuge ausreichend sein könnten. Der starke Rückgang der Schadstoffbelastung ist nach Ansicht des Ministeriums durch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die VVS-Tarifreform und dem Ausbau des ÖPNV-Angebots sowie auf die seit 1. Januar 2019 geltenden Verkehrsverbote für Euro 4 Dieselfahrzeuge zu erklären.
Für die Landeshauptstadt gibt es laut Verkehrsminister Hermann weiterhin zwei zu prüfende Optionen: „Entweder man sperrt nur die Kernzone, den sogenannten Kesselbereich. Oder man untersagt die Durchfahrt für Euro 5 Fahrzeuge auf den hochbelasteten Achsen der B10, B14 und der B27 auf einigen Kilometern. Sollten die Emissionen wider Erwarten noch deutlicher sinken, würden uns eventuell auch diese Maßnahmen erspart bleiben.“
Immer wieder geäußerten Forderungen, das Euro 4 Verbot müsse gekippt werden, entgegnet Hermann: „Das wird nicht funktionieren. Das hieße, eine wirksame Maßnahme wieder zurückzuziehen. Damit würde man das Fahrverbot für Euro 5 nicht verhindern, sondern befördern.“